Ja, muss man, da er die Geldstrafe i. H. v. 750 € nicht bezahlt hat. Der Rechtsstaat sieht in dem Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe vor.
Und dass die Frau ebenfalls Dreck am Stecken hatte, ignorierst du komplett. Aber klar, die Polizisten hätten ja einfach lieb "bitte, bitte" sagen können, auch, wenn sie nicht wissen, ob sie 10 Sekunden später ein Messer im Rücken haben.
In einem Rechtsstaat erwarte ich von einem Polizeibeamten ein gewisses Maß an Professionalität. Da gehört ggf. ein bitte, bitte und Maßnahmen zur Deeskalation auch dazu. Die werden geschult und ausgebildet, mit solchen Situationen umzugehen. Eine Gefährdungslage kann aus dem Artikel nicht herauslesen. Mit Deiner Logik müssten die ständig Angst haben 10 Sekunden später ein Messer im Rücken zu haben.
Zum Dreck am Stecken der Frau steht leider nichts näheres in diesem Beitrag. Hier kann man nur mutmaßen.