Um jetzt mal mit irgendwelchen Märchen hier aufräumen zu können: Es gilt immer noch der Grundsatz, ohne Arbeit kein Lohn. Insofern ist es keineswegs so, dass der SCR 2 Trainer zu bezahlen hat, denn TK hat durch seine Kündigung eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen will, und daher ist RB auch keineswegs verpflichtet, einen auch nur irgendwie geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen.
Dass er seine Dienste keinem weiterem direkten Konkurrenten während der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen darf, hat das Arbeitsgericht Weilheim heute völlig zu Recht festgestellt, weil die vorgenommene fristlose Kündigung völlig ohne Rechtsgrund geschah. Vor diesem Hintergrund könnte meines Erachtens sogar der EV Landshut selbst Schadenersatz fordern, da TK die Pflichten aus dem unterzeichneten Arbeitsvertrag selbst verschuldet nicht erfüllen kann. Der wahre Verlierer in dieser Geschichte ist einzig und allein der selbsternannte Pausenclown.
Leider bringt das die verlorenen Punkte auch nicht mehr zurück...