Ich bin nicht der Gutachter, aber ich kenne das vorläufige Kurzgutachten.
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Zitat
Auslöser für den Wassereinbruch ist das unzureichende Heizen der Halle.
In dem 20seitigen Gutachten des Bauphysikers Dr. L. aus Dresden wird erläutert, dass das Dach von unten gerissen ist. Der Riss kann aus physikalischen Gründen nur entstehen, wenn die auf der Unterseite der Decke die Temperatur auf unter 0 Grad sinkt.
Wegen des Vorhandenseins einer Heizung wurde auf eine Dämmschicht an der Unterdecke verzichtet. Als Planungsfehler wird bewertet, dass auf eine Begleitheizung für die Dachkonstruktion verzichtet wird. Deshalb wäre es zwingend notwendig, die Heizung für den Zuschauerraum mit einer Vorlauftemperatur von mindestens 40 Grad zu fahren. In den Planungsunterlagen findet sich kein Hinweis auf eine Mindesttemperatur. (Planungsfehler!!!)
Begünstigt wurde der Riss durch das Überschreiten der Toleranz für Stahlunterkonstruktion. Dadurch wurde das Dach unnötig belastet.
Nach Aussagen der verantwortlichen Eismeister wurde die Eishalle, bei Eislöwenspielen wie folgt beheizt:
Saison 2007/2008 bei Veranstaltungen Innentemperatur ca. 18 Grad C
Saison 2008/2009 bei Veranstaltungen Innentemperatur ca. 15 Grad C
Saison 2009/2010 bei Veranstaltungen Innentemperatur ca. 12 Grad C
danach nur noch Frostschutz
im Vergleich dazu die Ballspielhalle:
durchgängig 20 Grad C
Laut dem Gutachten, darf der fehlerhafte Betrieb (Heizung bzw. Belüftung) nicht zu solchen gravierenden Schäden führen. Deshalb wird auf Fehler während der Bauausführung bzw, Planung getippt, Ein eingehende Ursachenanalyse ist erst ab einer Aussentemperatur von 12 Grad C möglich.
Schäden durch das Beräumen des Eishallendachs im Dezember 2010 wurden ausgeschlossen. Eine Schuld des Dachdeckers ist nicht erkennbar. Eine Teilschuld tragen der Bauüberwacher (Stahlkonstruktion), Stahlbauer, Planer und der Betreiber der Halle (ständige Kontrolle!!).
Wie geasgt, das ganze ist nur vorläufig und inoffizel. Es wird ein 2. Gutachten abgefordert.