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Willst Du uns drohen?
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Willst Du uns drohen?
Um mich auch kurz an dem kleinen Exkurs zu beteiligen: Wann willst Du sanieren, wenn Du immer auf jemanden Rücksicht nehmen sollst? Unsere Gesellschaft ist schnellebiger geworden, genausowenig wie du heute Jahrzehnte bei demselben Arbeitgeber verbringst, ziehst Du irgendwann in eine Wohnung ein, die Du erst Jahrzehnte später in der Horizontalen verläßt.
Mag sein, daß ältere Menschen damit Probleme haben - aber dann ist das eben so: hilft auch nichts! Haben die ein stärkeres "Recht" da zu wohnen, als Berufstätige, die ungerne weit pendeln möchten. (Und im übrigen auch den Lebensunterhalt der Menschen in Rente erwirtschaften.)
Wenn es anders wäre, würde nicht saniert, weil kein Vermieter Interesse daran hätte, die Wohnungen in Schuß zu halten. Ein Beispiel? Prag, dort "schützt" das tschechische Mietrecht die Mieter so stark, daß solche Komplettsanierungen fast unmöglich werden. Ist das jetzt besser, wenn Du vor tollen Häusern stehst und dauernd denken mußt: "Schönes Haus, aber daran müßte drinegnd einmal etwas getan werden." Nur hat kein Vermieter Interesse daran, weil es sich für ihn nicht rechnet.
Tut mir leid, ich weiß, alles OT, aber ich fand, das mußte jetzt auch einmal gesagt werden.
Oder Bayerisch mit kanadischem Akzent, wenn ich da nur an einen Ron Fischer oder Rick Boehm denke..
Danijel Kovacic beendet seine Eishockeykarriere
Laut welcher Quelle, bitte?
Also, beim Kicker hört sich das anders an:
http://www.kicker.de/news/eishockey…in-den-hut.html
Ein Wilson, der schon im recht früh in der letzten Sasion gehen mußte, wird erwähnt, ein Ryan Del Monte nicht... Übersehen? Denn: Welche Kontingentsstelle im Rosenheimer Sturm soll denn da noch frei sein?
Außerdem solltet Ihr einmal etwas Zeichensetzung üben...
Mit Ziel Grafing?
Mein Angebot ist kein SCR-Trikot, sondern ein Trikot eines aktuellen SCR-Spielers. Ich biete ein Game-Worn von Peter Kathan an, dabei handelt es sich um ein weiß-rotes Trikot mit Aufdruck "DKMS - Deutsche Knochenmarkspenderdatei", welches er beim Benefizspiel am 20. Januar 2012 der Erding Gladiators gegen die Starbulls Rosenheim trug.
Sieht so aus: http://www.flickr.com/photos/icedrag…157628969862607
Freundschaftsspiel Erding Gladiators vs. Starbulls Rosenheim (Benefizspiel - Hilfe für Kathi)
Der Gedanke kam mir auch schon, wenn man sich da finanziell einigen könnte...
Ja, läge doch irgendwie auf der Hand: Lange verletzt gewesen, daher muß er beim Gehalt etwas zurückstecken, brächte Mordserfahrung mit, was genau in das Anforderungsprofil des gesuchten reiferen deutschen Stürmers paßte, und kommt von ums Eck, von Schongau.
Wird in KF eigentlich überhaupt nicht der Name "Christoph Melischko" gehandelt?
Jetzt muß unser Kader nur noch gut zusammen passen.Dann kann von mir aus Saison beginnen.
Solange sie nur zusammen passen (weil sie's alleine nicht schaffen, einen Pass zu spielen?), aber nicht gemeinsam Tore schießen, soll es mir recht sein.
So, das haben wir dem Xaver Unsinn zu verdanken. Der ist nämlich nach Füssen geflogen, hat seinen alten Freund Paul Ambros getroffen, den mit dem Wasser der ewigen Jugend in das Alter von 25 Jahren zurückversetzt, damit er wie einst die "Drecksarbeit" macht. Die beiden sind dann wieder nach München, wo Paul Ambros allen Anwesenden 'mal "Bescheid gesagt hat".
18:17 Der Xaver läßt sich diese ausweichenden Antworten nicht bieten und fährt nach Füssen. Eine Flasche des Wassers der ewigen Jugend im Gepäck...
Ist eigentlich schon Xaver Unsinn aus dem (Eishockey-)Himmel herabgestiegen, um allen zu sagen, daß sie sich in den Arm nehmen und herzen sollen?
Um genau das gehts doch und das halbe Forum versucht verzweifelt egerius das zu erklären:
Der neue Vertrag ist zugleich der Alte, den man aber nicht mehr einreichen muss/kann, da er bereits bei der esbg liegt!
Der alte Vertrag war gekündigt, also lag der ESBG kein gültiger Vertrag vor. Jetzt ist die Frage, ob es einen gültigen Vertrag gab. Ja, gab es wohl: einen mündlichen. Reicht das? Keine Ahnung, da ich die Lizensierungsbestimmungen nicht kenne. Wenn die vorschreiben, daß ein schriftlicher Vertrag am Stichtag vorzuliegen hat, wäre es sehr dumm, sich auf eine mündliche Absprache berufen zu wollen. Genauso dumm, wie einem Dritten gegenüber die Kündigung eines Vertrages zu bestätigen, den man noch braucht...
So, und wenn jetzt noch einmal irgendein Depp ums Eck kommt und etwas von Rücknahme der Kündigung und Fortgeltung des alten Vertrags erzählt, soll er in seinem Irrglauben sterben.
Und dies wäre doch die mündliche Rücknahme der Kündigung doch, oder?
Nein, dies wäre ein neuer mündlicher Vertrag. Das steht da auch.
Nein, nein und nochmals nein. Wenn beide Seiten sich mündlich einigen: "Wir vergessen die Kündigung und lassen den alten weiterlaufen bzw. schließen einen neuen Vertrag zu den Konditionen des alten", dann ist der Vertrag gültig, egal ob der Beck da jetzt seine drei Kreuze drunter gesetzt hat oder nicht.
Wobei wir nicht wissen, ob im Lizensierungsverfahren ein schriftlicher Vertrag vorzulegen ist. Und genau aus diesem Grund ist es keine Korinthenkackerei, auf dem Hinweis zu bestehen, daß hier nicht entgegen der Kündigung der alte schriftliche fortgalt, sondern ein neuer mündlicher Vertrag geschlossen wurde.
Dann lies du am Besten deinen verlinkten Text nochmals durch, denkst nach und liest ihn ggf. nochmals durch und dann kommst evtl. selbst drauf...*oh mann*
sehr, sehr böses Eigentor....
Ach Leute, muß man es Euch jetzt mundgerecht liefern?! Dort steht doch eindeutig: "Da das Vertragsverhältnis aber durch die Kündigung (wenn Sie denn wirksam war) beendet ist, hilft nur noch eins weiter - ein neuer Vertrag." Genau das habe ich oben und immer geschrieben.
Das ist, mit Verlaub, Unsinn (siehe auch Lone Wolf).
Liebe Hobbyjuristen.
Unsinn ist einzig, dies als Unsinn zu bezeichnen. Die Kollegin hier stellt es in leichter Sprache auch für den Laien verständlich dar.
Vielleicht hilft es, wenn ich die ganze Situation in einzelne Schritte aufteile:
1) Bestehender KoopV - Beweis: "Alter" KoopV
2) Gekündigter KoopV - Beweis: Schriftliche Kündigung seitens der LES
3) Mündliche Rücknahme der Kündigung - Beweis: Aussagen EVL / LES
4) ESBG Anwurf "Rücknahme der Kündigung hat es nicht gegeben" - Beweis: ???????Da der Beweis für 4) nicht erbracht werden kann, bleibt das Gericht im Rahmen der Prüfung der Sachlage bei 3) stehen. Sachstand danach: Es liegt ein gültiger KoopV vor. Die Lizenz ist zu erteilen.
Zu beachten ist in dem Zusammenhang auch, dass für die Rücknahme einer Kündigung keine besondere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber lässt also ausdrücklich Fallgestaltungen wie die streitgegenständliche zu. Auch wenn eine solche Vorgehensweise, zugegeben, merkwürdig erscheinen kann.
Falsch!
Auf 4 kommt es gar nicht an, da Du 3) nicht beweisen kannst. Eine Kündigung kann, so sie einmal wirksam geworden ist, nicht zurückgenommen werden. Also ist das Führen eines entsprechenden Beweises schlicht unmöglich. EVL und LES müssen beweisen, daß zum Stichtag ein gültiger (erneuter) Vertragsschluß stattgefunden hatte.