der DEB hat genau die stimmen die ihm von der ESBG zuletzt zugestanden wurden. ich zitiere hier gerne auch aus einer e-mail des DEB:
ZitatZuletzt
konnte der DEB seiner Verantwortung und Stellung in der ESBG nicht mehr
gerecht werden, weil ihm die Geschäftsführung der ESBG die ihm nach der
Satzung zustehenden Stimmrechte beschnitten hat und nach dem deutschen
Recht die Stimmrechtsbeschneidung solange wirksam ist, solange ihre
Rechtswidrigkeit nicht festgestellt ist.