Ich wollte nur mal eben anmerken das es rein Formell keine Mahnungen vor einem Gerichtlichen Mahnbescheid geben muss. Auf der Rechnung steht ein Zahlungsziel, wenn das nicht erfüllt wird kann sofort ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt werden. So zumindest hab ich das mal vor ein paar Jahren in der Schule gelernt !
Ja sorry ihr habt recht wenn auf der Rechnung ein Termin vermerkt ist tritt sofort der Verzug nach ablauf ein außer bei Verbrauchern(da muss erinnert werden) mein Fehler, die Ausschlüsse etc hatte ich nicht mehr im Kopf... mein Fehler