Mal eine Nachfrage: Worin äußert sich eigentlich eine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" in einer Streitfrage? Muss ein Gericht diese von sich aus formal erklären? Ich frage deshalb, weil, soweit mir bekannt war, wurde die Klage auf Einstweilige Verfügung um den 19. Juni herum eingereicht, und ich war eigentlich überrascht, dass schon 14 Tage später ein Termin für eine erste Verhandlung festgelegt wurde. Ist das eher eine normale oder schnelle oder langsame Terminansetzung?
Ich frage nur deshalb, weil ich den Einwand, das Gericht habe keine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" festgestellt, zum ersten Mal aus dem Mund (bzw. der Tastatur) des nicht gerade unvoreingenommenen Herrn Flohr auf Hockeyweb wahrgenommen habe. Ist die Einschätzung, es habe keine "Eil- und Schutzbedürftigkeit" gegeben, überhaupt korrekt? Wo wurde dies verneint? Nicht, dass wir uns hier über etwas in die Haare kriegen, was gar keinen auch nur halbwegs soliden Hintergrund hat.
Soweit ich es noch im Kopf hab muß man bei Beantragung des Eilverfahrens nachweisen, daß das einzuklagende Recht tatsächlich besteht (in der Zivil- oder Strafprozeßordnung per Gesetz zu belegen - im Sport ???) und daß durch ein normales Verfahren ein Nachteil des Klägers zu erwarten ist (dürfte vorliegend durch den bevorstehenden Saisonstart nicht schwer nachzuweisen sein)