Du vermischt da Einiges. Wenn eine GmbH beschließt, keine AL oder Eingebürgerte einzustellen, kannst Du klagen so lange Du willst. Sie sind keine Angestellte dieser GmbH, noch können sie es werden, wenn der Hauptgesellschafter/Geschäftsführer etc. das nicht möchte bzw. sie nicht einstellt.
Noch kann in diesem Land Niemand auf eine Einstellung pro Forma klagen, ob es dir passt oder nicht.Oder kannst du dich jetzt irgendwo einklagen, nachdem du bereits 100 Absagen bei Bewerbungen bekommen hast? Oder kannst du dich irgendwo einklagen, weil du dir einbildest, du möchtest das oder dies?
Nochmals: Kein EU-Bürger darf einem anderen gegenüber wegen seiner Herkunft schlechter gestellt sein. Es kommt also auf die Begründung an. Sagt deine GmbH zu einem Schweden, wir nehmen dich nicht weil du ein Schwede bist, dann ist das unzulässig. Und natürlich kann der Schwede dann dagegen Klagen und wird auch Recht bekommen.
Da kommen wir zu dem Punkt, warum dann im Eishockey nicht ständig geklagt wird. Es muss einen konkreten Fall geben, dass ein Club zu einem Spieler sagt wir nehmen dich nicht, weil unsere Kontingentstellen schon besetzt sind. Sagen das die Clubs so zum Spieler?