Und hier noch die Stellungnahme des Anwaltes des Busunternehmens (Spiel in bei den Eispiraten Crimmitschau):
Am 23.02.2018 führten Polizeibeamte auf Anordnung des Landratsamtes Heilbronn Überprüfungen von 3 zur Abfahrt gestarteten und von Fahrern der Firma Lindner Busreisen gelenkten Bussen durch.
Das Landratsamt vermischte dabei die drei Unternehmen von Hochstetter und Lindner hinsichtlich der Genehmigungen und ging davon aus, dass die Ende 2017 neugegründete GmbH, die die Genehmigungen erst am 21.02.2018beantragen konnte, die Beförderung durchführte, was nicht der Fall war. So äußerte sich der Sprecher des Landratsamtes, Manfred Körner, in der Heilbronner Stimme vom 28.02.2018, dass das Unternehmen eine Genehmigung seit 2017 nicht mehr habe und diese erst in der Woche der polizeilichen Überprüfung beantragt habe.
Richtig ist jedoch, dass die Hochstetter Touristik KG als lediglich werbendes Unternehmen seit 2017 keine Genehmigung hat, weil sie eine solche nicht benötigt und wie auch die neugegründete GmbH die Beförderung nicht durchgeführt hat.
Das durch Aushänge offenkundig befördernde Unternehmen Lindner Busreisen verfügt über sämtliche Genehmigungen für seine Fahrer und die Busse. Dem liegt § 2 Abs. 5 a Personenbeförderungsgesetz zugrunde, der eine solche Arbeitsteilung vorsieht und nach dem der Organisator der Fahrten (hier die Hochstetter Touristik KG) nicht der Fahrer/Beförderer der Personen sein muss und dementsprechend keine Genehmigung benötigt.
Da das Landratsamt bisher keine Akteneinsicht gewährt hat, kann über die Gründe der Kontrolle nur spekuliert werden. Wahrscheinlich ist jedoch ein Irrtum des Landratsamtes, das wie auch die Kommentare des Pressesprechers Manfred Körner gegenüber der Heilbronner Stimme vom 26. Und 28.02.2018 zeigen, rechtlich nicht sauber zwischen der Hochstetter Touristik KG, der Firma Busreisen Lindner und Herrn Jens Hochstetter als Privatperson unterscheidet und eine Genehmigung von Herrn Lindner am Freitag den 23.02.2018anlasslos einzog, obwohl das Landratsamt vorgeblich eine fehlende Genehmigung eines anderen Unternehmens verfolgen wollte.
Die vor Ort anwesenden und prüfenden Polizeibeamten stellten auch fest, dass sämtliche Busse in einem einwandfreien Zustand sind. Sämtliche Fahrer konnten die von den Polizeibeamten geforderten Dokumente und Genehmigungen vorlegen. Ein Grund für die Untersagung der Weiterfahrt eines Busses lag nicht vor, was die Kontrollbescheinigungen der Verkehrspolizei Weinsberg vom 23.02.2018 belegen. Herr Lindner erhielt daher auch ohne weitere Begründung seine Genehmigung bereits am Montag den 26.02.2018 zurück. Bereits am 27.02.2018 konnte dieselben Fahrt in derselben Konstellation ohne weitere Beeinträchtigungen durch das Landratsamt durchgeführt werden.