Wurde vorhin nochmal erklärt.Bei Torraumabseits gibt es keinen Videobeweis.(IIHF Regel)
Im Falle der Schweiz hat der Schiri auf Tor entschieden und dann den Videobeweis hinzugezogen.
Also wenn der Schiedsrichter in seiner ersten "Tatsachenentscheidung" Tor gibt, kann überprüft werden ob es Torraumabseits war oder nicht, wenn der Schiedsrichter aber kein Tor gibt wg. Torraumabseits, kann dieses nicht überprüft werden?