Klar Fristverlängerung gibt es, wurde die den beantragt bevor die erste Frist abgelaufen war? Danach geht nichts mehr mit Verlängerung.
Selbst dann gäbe es noch Möglichkeiten, wie zB eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand…
Grundsätzlich ist’s halt aber wie gesagt, die Frage der Ausrichtung, man schafft im Zweifel halt ein Beispiel für andere Veranstaltungen…