Clubs, die während der laufenden Saison einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
stellen oder für die von einem Gläubiger ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt
wird, können an Play-Off- / Spielen der Abstiegsrunde nicht teilnehmen, sofern der Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vor Beendigung der jeweiligen aktuell gespielten Runde
zurückgenommen wird und/oder das Insolvenzverfahren nicht fortgeführt wird, d.h. Erledigung
ohne Eröffnungsbeschluss bzw. Nichteröffnungsbeschluss findet.
Ich gehe davon aus, dass dies auch in den Durchführungsbestimmungen dieser Saison steht. Na dann fröhlich geht's weiter.
WIE kann dann die Aussage seitens der esbg kommen, dass keine PlayDowns gespielt werden? Wenn nämlich VOR Beendigung der Runde (also am 15.3. )der Antrag zurückgezogen wird oder das Verfahren nicht fortgeführt wird, dann ...
Ja, was passiert dann?