Wäre ja interessant wie hoch der Streit- bzw Gegenstandswert angesetzt ist, demensprechend setzen sich ja die Anwalts- bzw Gerichtskosten zusammen. Könnte wirklich teuer für die unterlegene Partei werden, denn ich meine mal gelesen zu haben, dass bei einem vollständig verlorenen Klage sich die Kosten auf etwa die Hälfte des Streitwertes für die unterlegene Partei belaufen kann.
Mal eine Frage an die Rechtsverdreher und Wirtschaftsweisen hier. Wenn die husskies aus der DEL ausgeschlossen werden sollten ist ja deren PLANinsolvenz nichtmehr durchführbar da man ja nicht für die BULI "gemeldet" hat und somit keine Einnahmequellen mehr hat, denn diei Sonsorenverträge wären ja wohl in diesem Fall hinfällig oder irre ich ich da?. Dürfen die Husskies nach der angeordneten Planisolvenz, auch wenn sie durch den DEL Einspruch noch nicht rechtskrätig ist überhaupt noch Insolvenz anmelden bei der sie angewickelt werden können? Und kann es seiten der jetztigen Gläubiger in diesem Fall Rechtsmittel gegen die Husskies geben? Denn schließlich hat man, zumindest in meinen Augen, grob fahrlässig gehandelt, nachdem Herr W. und Herr R. sich nicht parallel für die Zweitligalizenz beworben habenund "all-in" gegangen sind. Sind diese Personen dann haftbar?- Denn schließlich geht es ja eigentlichgegen eine GmbH -
Ich weiss jetzt ist sind es mehr wie eine Frage geworden, würde mich trotzdem alles interessieren auch wenn es ein wenig off-topic is