Ich bin gespannt wie es jetzt weitergeht.
Erlischt mit dem Tod eines Gesellschafters eigentlich sein Anteil automatisch oder wird das vererbt o.ä.?
Im Prinzip ist Meinhardt nun ja alleiniger Gesellschafter.
Wird vererbt - was man natürlich wiederum testamentarisch regeln kann, an wen dieser Teil des Erbes geht.
Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass auch Günther Till erst seit November 2024 nicht mehr als Gesellschafter eingetragen ist.
§15 GmbHG