"Beck hin - DEB her", Fakt ist dass man bei der Zusammenstellung und Einrreichung der Lizenzunterlagen an die ESBG vor Versand die Vollständigkeit prüfen sollte oder konnte. Oder ist das Gebaren in Landshut anders ? Dann kann eine Frau Fend auch nichts bemängeln, wenn die Unterlagen komplett sind. Die Lzienzierung wird ja nicht das erste Mal gemacht oder ?
Wieso sollte man einen Vertrag einreichen, der aus dem letzten Jahr bereits vorliegt und immer noch gültig ist?