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Termin gem. § 235 Abs. 1 InsO:
Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und Festsetzung des Stimmrechts sowie Termin gem. § 235 Abs. 1 InsO, in dem der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Gläubiger erörtert und anschließend über den Plan abgestimmt wird (Erörterungs- und Abstimmungstermin) wird bestimmt auf
Mittwoch 24.4.2024 10.30 Uhr, Sitzungssaal 2.004 (Schwurgerichtssaal), Justizgebäude I Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth.
Dieser Termin dient auch zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen. Dieser Termin wird mit dem Prüfungstermin verbunden, § 236 InsO.
Wenn und soweit einzelne Regelungen des Insolvenzplans nach Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden, wird auch in diesem Fall im selben Termin über den geänderten Insolvenzplan zugleich abgestimmt.
Gleichzeitig wird in diesem Termin über den Verzicht auf eine gesonderte Gläubigerversammlung zur Abnahme der Schlussrechnung abgestimmt. Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und abstimmen wollen, werden Sie gebeten, Ihren Personalausweis mitzubringen sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerstellung, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind.
Sie erhalten beiliegend den Insolvenzplan. Der vollständige Insolvenzplan nebst Anlagen und Stellungnahmen kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO:
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gleichzeitig gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Bayreuth -Insolvenzgericht-, 02.04.2024
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