REGEL 121 - STOCKENDSTOSS
DEFINITION: Ein Spieler, der die
obere Hand am Stock nach unten in Richtung Stockblatt schiebt und damit
einen gefährlichen Vorsprung kreiert und diesen Teil des Stockes in den
Körper eines Gegenspielers stößt.
Ein verschieben der oberen Hand Richtung Stockblatt ist bei Pfaffengut nicht zu erkennen, deshalb
kein Stockendenstich.
Unsauber war die Aktion dennoch - deshalb auch die Strafe