ZitatOriginal von nikla
soweit ich weiss sammelt die ESBG keine Bürgschaft ein, sondern sie verlangt eine Bürgschaft (entweder Bürgschaftserklärung oder Bargeld) soweit ich das verfolgen konnte wurde die Bürgschaft von irgendjemandem übernommen.. und auf dieses Geld warten diejenigen die das Geld bekommen sollten noch immer.. also schwarzer Peter nicht immer an die ESBG schieben..
Und die beiden Vereine warten zu Recht. Die Saison wurde ordnungsgemaess von Toelz zuende gespielt. Auf die Abstiegsrunde wurde von Dresden und Crimme freiwillig verzichtet. Wo soll also die Grundlage fuer die Auszahlung sein ? Fuer den freiwilligen Verzicht auf Einnahmen ? Das kanns ja wohl nicht sein.