• Das ist mir völlig Wumpe bei der Bemessung der Strafe. Wohin soll das führen? Hey ich habe 200 Mio Steuern hinterzogen und habe jetzt nachdem ich erwischt wurde schnell 250 Mio nachgezahlt, weil ich es doch da habe. Darf ich einfach weitermachen? Bitte!

    Die Strafe ist für das hinterziehen nicht für das Begleichen. Das ist das mindeste, was ich voraussetze. Es macht mich noch mehr wütend, wenn die das Geld eigentlich haben, aber nicht genug bekommen können.

    Das Steuerstrafrecht sieht aber nunmal strafmildernde Gründe vor. Im Falle von Hoeneß waren dies unter anderem:

    - frühes Geständnis/Selbstanzeige

    - Nachzahlungsbereitschaft

    - aktive Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhalts

    Wer sich erinnert, Hoeneß hat eine Selbstanzeige gestellt, die allerdings nicht mehr möglich war, da schon gegen ihn ermittelt wurde. Er hat die Steuerschulden komplett zurück gezahlt und voll mit den Behörden kooperiert. Anderes Beispiel: Schuhbeck hingegen hat erst gestanden, als die Beweislage erdrückend war. Er hat bis heute keinen einzigen Cent zurück gezahlt und auch nichts zur Aufklärung des Falls beigetragen.

    Irgendwo ist es doch logisch, dass man diese Faktoren bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt. Auch aus Sicht von uns Steuerzahlern: Bei Hoeneß ist der Allgemeinheit kein Schaden entstanden. Bei Schuhbeck zahlen alle Steuerzahler und die Gläubiger die Zeche...

    Strafmildernd heisst ja nicht, dass man keine Strafe bekommt und einfach weitermachen darf, als wäre nichts gewesen. Beide sind zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Hoeneß aber halt aufgrund der strafmildernden Umstände trotz wesentlich höherem Betrag zu der gleichen Strafe wie Schuhbeck, der bis zuletzt gelogen / geschwiegen hat...

    Einmal editiert, zuletzt von true-blue (15. Dezember 2022 um 10:12)

  • Es gibt in Deutschland einen arroganten anmaßenden moralischen Rigorismus der sich aus beharrlich unbeugsamer Ignoranz & gepflegter Unwissenheit zusammensetzt.

    Ich weiß das die USA mit harten Strafen und schlechten Gefängnissen die höchsten Rückfallquoten hat und das die Skandinavier mit ihren offenen Sozialprogrammen die besten Quoten erzielen.

    Ich weiß auch das Hoeneß geständig war, nachdem er Angst hatte erwischt zu werden und dann auch belangt wurde. Dennoch halte ich bei 28 Mio Finanzbetrug persönlich die Strafe für recht gering in der Zusammenfassung. er hatte nach dem Schuldspruch auch sofort akzeptiert, weil er wusste, wie gut er damit wegkommt. Ich will ihn nicht lebenslang hinter Gitter sehen. Aber 2 Jahre richtig drin ohne Freigänger(Früh raus, abends wieder rein) hätte ich persönlich schon gern als Verwahrungszeit gesehen. Also 5 Jahre, davon 2,5 Absitzen und 2 richtig drin, dann 6 Monate Eingliederung.

    Ich möchte darauf verweisen, das ich nix mit Jura am Hut habe, aber der Hoeneß ist mir persönlich zu gut weggekommen.

  • Das Steuerstrafrecht sieht aber nunmal strafmildernde Gründe vor. Im Falle von Hoeneß waren dies unter anderem:

    - frühes Geständnis/Selbstanzeige

    - Nachzahlungsbereitschaft

    - aktive Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhalts

    Was ja auch richtig ist, bis auf das Thema "Nachzahlungsbereitschaft".

    Es ist ja wohl selbstverständlich, dass eine Steuerschuld beglichen werden muss.

    Wenn dies dann noch als Strafmildernd angesehen wird, bedeutet es nichts weiter, als dass sich Menschen mit viel Geld quasi freikaufen können.

    Wer nach einem Strafverfahren nahezu bakrott ist, hat nicht mehr die Möglichkeiten alles zu begleichen, selbst wenn er dies möchte. Und damit entsteht ein weiteres Ungleichgewicht zu Gunsten derer, die mehr Geld haben.

  • Was ja auch richtig ist, bis auf das Thema "Nachzahlungsbereitschaft".

    Es ist ja wohl selbstverständlich, dass eine Steuerschuld beglichen werden muss.

    Wenn dies dann noch als Strafmildernd angesehen wird, bedeutet es nichts weiter, als dass sich Menschen mit viel Geld quasi freikaufen können.

    Wer nach einem Strafverfahren nahezu bakrott ist, hat nicht mehr die Möglichkeiten alles zu begleichen, selbst wenn er dies möchte. Und damit entsteht ein weiteres Ungleichgewicht zu Gunsten derer, die mehr Geld haben.

    Das stimmt aber nur bedingt… wenn ich 20

    Millionen hinterziehe und das Geld für mich ausgebe, ist das schon nochmal was anderes als wenn ich’s zurückzahlen kann und somit das Unrecht „begleichen“ kann… somit sollte sowas eben schon strafmildernd oder andernfalls straferhöhend berücksichtigt werden 🤷‍♂️👍

  • Was ja auch richtig ist, bis auf das Thema "Nachzahlungsbereitschaft".

    Es ist ja wohl selbstverständlich, dass eine Steuerschuld beglichen werden muss.

    Wenn dies dann noch als Strafmildernd angesehen wird, bedeutet es nichts weiter, als dass sich Menschen mit viel Geld quasi freikaufen können.

    Wer nach einem Strafverfahren nahezu bakrott ist, hat nicht mehr die Möglichkeiten alles zu begleichen, selbst wenn er dies möchte. Und damit entsteht ein weiteres Ungleichgewicht zu Gunsten derer, die mehr Geld haben.

    Es spielt im Steuerstrafrecht bei der Urteilsfindung aber eine nicht unwesentliche Rolle, ob der Angeklagte den verursachten Schaden zurück erstattet, oder ob dies die Allgemeinheit tragen muss. Da ein Steuervergehen ab einer gewissen Höhe immer zu einer Freiheitsstrafe führt, kann man sich auch nicht wirklich "freikaufen". Dieser Begriff impliziert irgendwie, dass man sich mit genügend Geld von einer Freiheitsstrafe freikaufen kann, was mitnichten der Fall ist. Strafmildernd bedeutet nicht strafbefreiend. Siehe den Fall Hoeneß.

    Es spielt ja im Steuerstrafrecht auch eine Rolle, ob du die Steuerhinterziehung begangen hast um dich zu bereichern, oder ob du zb einfach falsch beraten wurdest. Letzteres kann strafmildernd wirken, trotzdem muss man in beiden Fällen ab einer gewissen Schadenshöhe mit einer Freiheitsstrafe rechnen...

  • danielsommer

    true-blue

    Ich verstehe schon was ihr meint und sehe auch das es natürlich besser ist, wenn jemand die Steuerschuld auch zurückzahlen kann.

    Dennoch finde ich es persönlich nicht richtig, dies als strafmildernd zu werten. Wobei ich da natürlich auch die Gefahr sehe, dass es dann ein Anreiz sein kann, alles zu verjubeln, weil es im Fall der Fälle ja nichts bringt etwas zurück zu legen.

    Hach schwierig.

  • danielsommer

    true-blue

    Ich verstehe schon was ihr meint und sehe auch das es natürlich besser ist, wenn jemand die Steuerschuld auch zurückzahlen kann.

    Dennoch finde ich es persönlich nicht richtig, dies als strafmildernd zu werten. Wobei ich da natürlich auch die Gefahr sehe, dass es dann ein Anreiz sein kann, alles zu verjubeln, weil es im Fall der Fälle ja nichts bringt etwas zurück zu legen.

    Hach schwierig.

    Wenn eine Rückzahlung keine Auswirkung auf die Strafe hat, dann wird das auch niemand machen, der Steuern aufgrund von Bereicherung hinterzogen hat. Der wird das Geld dann irgendwo verstecken. Durch die Aussicht auf Strafmilderung besteht wenigstens eine Chance, dass der Staat und die Allgemeinheit die Gelder zurück bekommen.

  • Für Becker freut es mich, aber wieder kommt ein Millionensünder ala Becker, Hoeneß mit Minimalstrafe und Vorzugsbehandlung weg. Finde ich schade. Der hat im Insolvenzverfahren Millionen verschwiegen, was auf der Gegenseite zu Schäden führt. Andere sitzen für weniger Geldschäden ein Jahrzehnt im Knast.

    das ist keine "Lex Becker" ist ganz normales Procedure - gut, bis auf den Privatflieger

  • Bei Herrn Hoeneß weiß man doch garnicht wieviel Steuern er hinterzogen hat. Man hat nach einer gewissen Summe aufgehört zu ermitteln. Den ermittelten Schaden hat er beglichen und diese Summe war für die Strafzumessung ausschlaggebend. So jedenfalls mein Kenntnisstand.

  • Ich möchte darauf verweisen, das ich nix mit Jura am Hut habe, aber der Hoeneß ist mir persönlich zu gut weggekommen.

    bleibt dann noch die Antwort - ist allerdings hypothetisch - ob jemand der weniger prominent und in der Öffentlichkeit stehend ist nicht sogar besser weggekommen wäre und leichter hätte einen Deal aushandeln können.

  • Dass sich Schuldeingeständnisse und eine Wiedergutmachung des Schadens, sofern möglich, strafmildernd auswirken, finde ich schon richtig. Die Frage ist eben nur, wieviel % der Strafe dadurch erlassen werden.

    Eine wirklich "gerechte" Strafe wird es eh niemals geben.

    Bei Hoeneß kam ja noch hinzu, dass er selbst der Meinung war, dass er so ein Wohltäter für die Gesellschaft sei, dass er eigentlich straffrei ausgehen müsste. Zum Glück wird da nichts gegeneinander aufgerechnet.

  • Bei Hoeneß kam ja noch hinzu, dass er selbst der Meinung war, dass er so ein Wohltäter für die Gesellschaft sei, dass er eigentlich straffrei ausgehen müsste. Zum Glück wird da nichts gegeneinander aufgerechnet.

    wenn man einen Großteil seiner Einkünfte nicht versteuert dann kann man auch großzügig Spenden und diese dann wieder als Sonderausgaben vom (kleinen) Einkommen in der Steuererklärung absetzen… ein wahrlicher Wohltäter. Diese Darstellung/Ansicht hat mich beim UH und seinen Jüngern am meisten geärgert.

  • Bei Herrn Hoeneß weiß man doch garnicht wieviel Steuern er hinterzogen hat. Man hat nach einer gewissen Summe aufgehört zu ermitteln. Den ermittelten Schaden hat er beglichen und diese Summe war für die Strafzumessung ausschlaggebend. So jedenfalls mein Kenntnisstand.

    So habe ich das auch noch im Gedächtnis, sogar so, dass das, was dann von Seite Hoeneß angegben wurde höher war als das, was bis dahin ermittelt wurde.

    Wer sich erinnert, Hoeneß hat eine Selbstanzeige gestellt, die allerdings nicht mehr möglich war, da schon gegen ihn ermittelt wurde. Er hat die Steuerschulden komplett zurück gezahlt und voll mit den Behörden kooperiert.

    Hätte es diese Selbstanzeige auch dann gegeben, wenn nicht schon gegen ihn ermittelt worden wäre.

    Und ob er wirklich alles zurückgezahlt hat ist eben auch fraglich, siehe auch den Post von Sendlinger .

    Was ich Hoeneß aber auf jeden Fall positiv anrechne, er war einer der wenigen in dieser Gewichtsklasse in Sachen Steuerhinterziehenung, die ihren Fehler/ihre Straftat auch richtig zugegeben und ihre Strafe "angenommen" haben, während so viele andere von Missverständnissen, Justizirrtum usw

    Oder gerade in Spanien, auch wenn das Rechtssystem dort anders ist, da gibt es genügend, gerade aus dem Bereich Fußball, die Deals abgeschlossen, viel Geld gezahlt, um die maximale Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen haben, um sich hinterher als unschuldig auszugeben.

  • Hätte es diese Selbstanzeige auch dann gegeben, wenn nicht schon gegen ihn ermittelt worden wäre.

    Eine Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn nicht gegen einen ermittelt wird. Mit den ersten Ermittlungen bringt dir diese nichts mehr.

    Ob jetzt also Hoeneß Selbstanzeige gestellt hat weil er plötzlich gemerkt hat, dass er Steuerprobleme bekommen könnte, oder ob er Erkenntnisse über Ermittlungen hatte und deshalb eine Selbstanzeige gemacht hat, das wird nur er selbst beantworten können...

  • Ich empfehle dazu den Podcast 11 Leben, Folge 15.

    https://podcasts.apple.com/de/podcast/11-…i=1000531644271

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    Der Autor hat da gut dazu recherchiert und einiges zu dem Ablauf damals erzählt.

    Generell eine sehr interessante Doku dieser Podcast.

  • Vielleicht ist bei Boris B. zukünftig auch doch noch was zu holen - zumindest geht jetzt die grosse Vermarktung los - erstes Anzeichen ja schon der Privatjet für den "Heimflug"

    https://www.t-online.de/unterhaltung/s…-kassieren.html

    Das jemand aus der Medienbranche, der exklusiven Content von Becker erhalten soll, den Privatjet bezahlt, das ist schon letzte Woche durchgesickert.

    Jetzt ist es die "Kunst", möglichst viel von den Einnahmen straffrei an andere zu leiten, die nicht belangt werden können.

    Oder man ist ehrlich, und bedient seine Gläubiger.