Das ist mir völlig Wumpe bei der Bemessung der Strafe. Wohin soll das führen? Hey ich habe 200 Mio Steuern hinterzogen und habe jetzt nachdem ich erwischt wurde schnell 250 Mio nachgezahlt, weil ich es doch da habe. Darf ich einfach weitermachen? Bitte!
Die Strafe ist für das hinterziehen nicht für das Begleichen. Das ist das mindeste, was ich voraussetze. Es macht mich noch mehr wütend, wenn die das Geld eigentlich haben, aber nicht genug bekommen können.
Das Steuerstrafrecht sieht aber nunmal strafmildernde Gründe vor. Im Falle von Hoeneß waren dies unter anderem:
- frühes Geständnis/Selbstanzeige
- Nachzahlungsbereitschaft
- aktive Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhalts
Wer sich erinnert, Hoeneß hat eine Selbstanzeige gestellt, die allerdings nicht mehr möglich war, da schon gegen ihn ermittelt wurde. Er hat die Steuerschulden komplett zurück gezahlt und voll mit den Behörden kooperiert. Anderes Beispiel: Schuhbeck hingegen hat erst gestanden, als die Beweislage erdrückend war. Er hat bis heute keinen einzigen Cent zurück gezahlt und auch nichts zur Aufklärung des Falls beigetragen.
Irgendwo ist es doch logisch, dass man diese Faktoren bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt. Auch aus Sicht von uns Steuerzahlern: Bei Hoeneß ist der Allgemeinheit kein Schaden entstanden. Bei Schuhbeck zahlen alle Steuerzahler und die Gläubiger die Zeche...
Strafmildernd heisst ja nicht, dass man keine Strafe bekommt und einfach weitermachen darf, als wäre nichts gewesen. Beide sind zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Hoeneß aber halt aufgrund der strafmildernden Umstände trotz wesentlich höherem Betrag zu der gleichen Strafe wie Schuhbeck, der bis zuletzt gelogen / geschwiegen hat...