Naja, die Richter haben über den Sachverhalt gar nicht entscheiden, sondern die Klage formaljuristisch abgewiesen.
Da laut FIA-Reglement gegen eine Durchfahrtsstrafe kein Protest eingelegt werden kann (wie sollte die auch zurückgenommen werden) und die Strafe für Hamilton eine Durchfahrtsstrafe war, die nur aufgrund des bereits beendeten Rennens in eine 25-Sekunden Strafe umgewandelt wurde, ist es nur logisch, dass der Einspruch nicht zulässig ist.
Gibts eigentlich nix zu lachen.