Eure Neuerrungenschaften

  • Zitat

    Original von stefan13


    huhu! keine neuen, sondern gebraucht.
    merkst was?


    Jepp, und zwar dass die Rückläufer z.B. vom Leasing keine alte S** haben will und die jetzt zu Dumpingpreisen rausgehaut werden, da sie sonst auch nur rumstehen würden.

    Gabs da nicht mal eine "Verkaufssperre", die Mitarbeitern unterbunden hat ihr günstig erworbenes Fahrzeug gleich wieder weiterzuverscherbeln? :pfeif:
    Aber ich glaub, da red mer beim ersten Spiel mal drüber...


    @ Role:
    Aber nicht zufällig in der Konrad-Adenauer-Straße, oder dem Viertel?

  • Zitat

    Original von Raph@SERC
    Eine eBay-Sektflasche für 1000 Bewertungspunkte. :suspekt:

    Kann man die absetzen, Herr Powerseller ohne Gewerbeschein? :D

  • Neues Rezept für KG + Ultraschall
    und neuer Physio, mal schauen was der so drauf hat :D

  • Zitat

    Original von Markus1310

    ...oder drunter 8) *duckundweg*


    :rofl: :top: :rofl:

  • Deftiger Strafzettel wegen zu schnellen fahrens :blabla:
    Wahnsinn, was die da noch frecherweise an Gebühren draufschlagen :suspekt:

    Dazu noch n Pünktchen kassiert *grummel*

  • Zitat

    Original von cujo-31
    Deftiger Strafzettel wegen zu schnellen fahrens :blabla:
    Wahnsinn, was die da noch frecherweise an Gebühren draufschlagen :suspekt:

    Dazu noch n Pünktchen kassiert *grummel*

    Selbst gefahren oder fahren lassen?

    mfg lutschers

  • Selbst gefahren.. find die 23 Euro Bearbeitungsgebühren trotzdem unverschämt. Da kriegt man einen Brief (in dem stand nicht drin, wieviel man zahlen muß), dass man zu schnell gefahren ist, man wird um seine Stellungnahme gebeten, man gibt es zu und dann muß man noch Bearbeitungsgebühren zahlen [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/a030.gif
    Was soll denn das [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/s045.gif
    Die haben doch echt den Allerwertesten aber sowas von sperrangelweit offen [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/s055.gif]

  • telefonieren soll ja angeblich auch "nur" 40 euro kosten.. als sie mich erwischt haben und ich den bussgeldbescheid bekam, habe ich mich auch tierisch ueber die zusaetzlichen 25 Euro "urlaubsgeld" des bearbeitenden beamten geaergert. :bash:

  • also mich haben sie im fruehjahr erwischt.

    40 bussgeld
    +25 auslagen

    ohne sch*** jetzt.. ist das vielleicht bundeslandbedingt mit den preisen?

    Einmal editiert, zuletzt von Sash001 (24. Juli 2008 um 21:26)

  • Hey Leute - warum soll ICH mit meinen Steuern die Bearbeitung EURER Geschwindigkeitsverstöße bezahlen? Zuviel Sonne?

    Ihr habt den Verstoß begangen, dann ist wohl nur recht und billig, dass die Kosten für Bearbeitung, Verfahren und Zustellung auch auf Euch umgelegt werden.

    Ihr habt die Möglichkeit Einspruch einzulegen, den muss jemand lesen, bearbeiten, entscheiden, etc.. Aktenvermerke, Punktesystem und Co. All das kostet was und wer soll es sonst bezahlen?

  • das wird z.b. schon mit dem bussgeld selbst bezahlt. alles weitere im bereich von 20 Euro oder aufwaerts fuer einheitsbrief und porto ist einfach uebertrieben und nicht gerechtfertigt!

  • :rolleyes: Wieso zählt das aber dann nicht für alle Verstöße? Wieso wird erst ab einer bestimmten Strafe diese Bearbeitungsgebühr verlangt? Einspruch hab ich keinen eingelegt, daher verstehe ich die Bearbeitungsgebühr nicht. Hätte man sich im ersten Brief auf die entsprechende Strafsumme berufen (wie es bei niedrigeren "Vergehen" der Fall ist), hätte ich ohne Murren überwiesen, da ich mir meiner Schuld bewusst bin. Daher für mich absoluter Schwachsinn, dass erst bei bestimmten Vergehen diese Bearbeitungsgebühren fällig werden.

  • Nein, das Bussgeld ist die "Strafe" und enthält keinerlei Bearbeitungsgebühren.

    CuJo: Ist der Betrag unter 40 Euro, dann besteht die Möglichkeit entweder direkt vor Ort zu bezahlen oder die Behörde macht einem ein Verwarngeldangebot (z.B. Parkknöllchen). Das bezahlst Du direkt und gut ist. Die Behörde muss es aber nicht. Wenn Du z.B. ein Knöllchen nicht bezahlt, kriegst Du auch einen Bußgeldbescheid mit 25,60 Euro Auslagen.

    Sobald es aber über 40 Euro ist und damit auch um Punkte geht, muss es einen Bußgeldbescheid geben, da es ja durch Punkte, Fahrverbot auch persönliche Konsequnzen haben kann, da muss auch die Fahrerermittlung korrekt erfolgen. Und die Gebühren sind pauschal - ob du Einspruch einlegst oder nicht. Aber Du hast die Möglichkeit dazu. Es sind übrigens 20 Euro Gebühren und 5,60 für Porto & Versand.

    Und wenn Du es Schwachsinn findest, dass das erst ab einem bestimmten Betrag so geht, dann kannst Du ja gerne mal vorschlagen, dass man schon bei jedem 5 Euro Knöllchen Gebühren zahlen muss. Millionen Menschen werden Dir dankbar sein. :bash:

  • Nicht etwas in meine Aussage hineininterpretieren, die ich so nicht getätigt habe :rolleyes: Nur weil ich es Schwachsinn finde, dass ab einem bestimmten Betrag diese Gebühren anfallen, heißt das noch lange nicht, dass ich das generell auch für "niedrigere" Verstöße fordere. :suspekt:

    Und nein, ich habe 3,50 Auslagen bezahlt, keine 5,60. Nur so am Rande.

    Gibt man das Vergehen, welches einem mit dem ersten Bescheid zur Last gelegt wird, zu und klärt man den "Schuldigen" über sein Strafmaß auf, würde sich das ganze Procedere verkürzen und man könnte sich diese Bearbeitungsgebühren sparen. Bei Einsprüchen sieht die Sache anders aus. Da das nicht geschehen ist, sind solche Verfahrensweisen für mich pure Abzocke. Für mich macht es da keinen Unterschied, ob es sich nur um ein Parkknöllchen oder andere Vergehen handelt.
    Aber das ist wohl die deutsche Bürokratie. :blabla: