hab jetzt kei Zeit und auch kei Lust das ganze schon Geschriebene mir durchzulesen. Aber eines möchte ich zu diesem Thema gerne sagen:
Ich glaube nicht, dass es am Verhalten eines Jugendlichen was ändert, wenn er weiß, dass er bei Totschlag, KV oder Diebstahl nun ein wenig härter bestraft wird. Der weiß ja ned mal, dass er für Totschlag maximal 10 Jahre oder wieviel auch immer kriegt. Was schert es ihn dann, wenn as Maximum ein wenig angehoben wird
ZitatOriginal von Matze82
deine zahlen der rückfallquote kannste ja so schön vergleichen.fakt ist das das jugendstrafrecht zu lasch ist. ein unter 14 jähriger kann doch machen was er will und wird nicht bestraft. ein 21jähriger darf autofahren, wählen, ist voll geschäftsfähig kann aber immer noch nach den Jugendstrafrecht verurteilt werden.
was echt? hät dach zwischen 18 und 21 kann man nach beidem veruteilt werden. Danach nur noch nach Erwachsenemstrafrecht