Das Freibad finde ich aber auch um einiges passender.
Immerhin war er 7 mal in Folge italienischer Meister und hat an 2 Olympiaden teilgenommen.
Darüber hinaus hat er einen sehr beeindruckenden Lebenslauf vorzuweisen.
Das Freibad finde ich aber auch um einiges passender.
Immerhin war er 7 mal in Folge italienischer Meister und hat an 2 Olympiaden teilgenommen.
Darüber hinaus hat er einen sehr beeindruckenden Lebenslauf vorzuweisen.
Wer einige bekannte Hits mal neu und wirklich sehr gut arrangiert hören möchte, sollte mal diesen Youtube Kanal besuchen.
http://www.youtube.com/user/AndyRehfeldt
Meine Favs: AC/DC Back in Black als Funky Version oder Aces Spades von Mötorhead als Musical
Die Freiburger Wurst-Dynastien und ihre "Lange Rote" bekommen Konkurrenz
auf dem Münstermarkt – unter anderem durch eine Tofu-Wurst. Unter
welchen Namen soll diese verkauft werden? Die Vorschläge unserer
Facebook-Fans.........
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/fotos…ermarkt-heissen
Was wirklich in England bei den Unruhen geplündert wird...
Passt egtl. auch hier rein: Tochter-Taufe im Stanley Cup
Wie die Unruhen in Manchester begannen!
Ist das noch ein "Fun-Link"?
Ist das noch ein "Fun-Link"?
Definitiv ja!
Wollt ihr ein Iphone 4 für 10€????
Wie das geht??
Also erst das Gerät für 412€ ersteigern:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…em=260833546131
Danach den Karton versteigern - für satte 402 €:
http://cgi.ebay.de/Apple-iPhone-4…=item415c75f2ea
Wollt ihr ein Iphone 4 für 10€????
Wie das geht??
Also erst das Gerät für 412€ ersteigern:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…em=260833546131Danach den Karton versteigern - für satte 402 €:
http://cgi.ebay.de/Apple-iPhone-4…=item415c75f2ea
Ohoh, das dürfte Ärger für den Verkäufer des Kartons geben. In der "detailierten Artikelbeschreibung" beschreibt er eindeutig das Telefon, nicht den Karton. Arglistige Täuschung? Darauf dürfte das Ganze hinauslaufen......
Klar kann man das Ding anfechten, so wie er es reingestellt hat; und selbst wenn das nicht ginge, wäre das immer noch ein Preis, wo man über Wucher bzw. Sittenwidrigkeit die Nichtigkeit des Kaufvertrags herbeiführen könnte.
Ich frage mich nur, warum auf diese nunmehr wirklich sehr alte Masche die Leute immer noch gnadenlos reinfallen...
Die detaillierte Artikelbeschreibung stellt ja Ebay rein, oder?
Sobald du "Iphone" eingibst beim Erstellen der Artikelbeschreibung, musst du diese auswählen, sonst kommst du nicht weiter, oder täusche ich mich da?
Ebay hat ja auch dafür gesorgt, dass die Bieter anonym sind. Früher hat man die Bieter noch anschreiben können, mit klick auf den Namen. Das geht jetzt nicht mehr.Habe früher schon mehrmals Bieter auf solche Anzeigen aufmerksam gemacht, die dann ihr Gebot zurück genommen haben.
da bin ich mal auf die rechtslage gespannt!
die detallierte information beschreibt ein iphone...die artikelbeschreibung aber lediglich die OVP!
das wird durchaus interessant für beide seiten, ich wüsste nun nicht wer da im recht ist
Er schreibt ja u.a. das es sich um die OVP handelt...
Könnte schwierig werden
In Portugal gibt es einen neuen Copperfield!
Er stellt das Original in den Schatten:
http://www.youtube.com/watch?gl=DE&v=8bglQBsHXfA
Unser Ebay Kollege hatte gestern 2 Kartons am laufen:
http://cgi.ebay.de/Iphone-4-16GB-…=item415c75e3bb
Die Rechtslage in dem ebay-Fall ist m.E. eindeutig. Der Verkäufer legt doch seine gesamte Artikelbeschreibung darauf an, dass dem Käufer suggeriert wird, er biete tatsächlich auf ein Iphone und nicht lediglich auf die OVP. Anfechtung ist daher ggf. über §123 BGB (arglistige Täuschung), jedenfalls jedoch über §119 II BGB (Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft) möglich. Angesichts der genannten Artikeleigenschaften des Iphones hätte der Verkäufer noch viel deutlicher geltend machen müssen, dass er gerade KEIN Telefon verkauft, sondern NUR eine Verpackung.
Wenn es für den Verkäufer dumm läuft, bekommt er noch eine Strafanzeige wegen §263 BGB (Betrug) an den Hals.
EDIT: Und mit der zweiten OVP-Auktion wird es noch eindeutiger. Da schon die erste Auktion mit identischer Artikelbeschreibung zu absurd hohen Geboten (aus Sicht eines anständigen Verkäufers) geführt hat, und er bei der zweiten Auktion dennoch denselben Wortlaut verwendet, wird die Täuschungsabsicht völlig offensichtlich. Als Käufer würde ich Strafanzeige stellen.
Solche "Verpackungs"-Verkäufe ghören normal verboten... is doch eh völlig schwachsinnig...
Wenn er nur die OVP vertickern will, dann sollte er aber die technischen Daten des iPhones weglassen, denn das führt zu diesen Mißverständnissen.
Klar sind solche Verkäufe shice, aber wenn der Bieter nicht lesen kann, dann kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen
Notfalls nochmal nachfragen per Mail. Wenn da keine Antwort kommt, Finger weg!!!
Und nein, ebay gibt nicht vor, was man als Auktionsüberschrift und Erklärungstext einzutragen hat. Da kann man sich in der Tat austoben.