Na dann les doch bitte mal den §4 der Disziplinarordnung durch und schau mal wer da alles Strafen aussprechen darf !!!
§4 Zusätzliche Disziplinarmassnahmen im SpielbetriebEs liegt im pflichtgemäßem Ermessen der Ligagesellschaft eines Spieles jeden im Verlauf diesen Spieles sich ereigneten Vorfall zu untersuchen und Ermittlungen anzustellen sowie durch die Geschäftsführung, den Disziplinarausschuss oder den Einzelrichter zusätzliche Strafen gegen Lizenzträger auszusprechen und zwar unabhängig davon, ob die Vorfälle vom Schiedsrichter bestraft worden sind oder nicht
Dann warte doch einfach Mal bis Freitag ab. Wer sagt dir denn dass die Situation mit Kharboutli abgeschlossen ist?