Alles anzeigenAlso erstmal brauchst du für eine Sozialwohnung einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Ausgestellt ist der ziemlich schnell. Aber dann wird es so richtig lustig. Finde mal 'ne Wohnung die dann auch dem entspricht, was das Sozialamt bezahlt. Also soundsoviel qm pro Person bei dementsprechenden Mietspiegel für die Region.
Mach dir mal folgend Spaß: Such einfach eine Wohnung für 1 oder 2 Personen in Köln mit diesen vorgaben
angemessene
Wohnungsgrößeangemessene
BruttokaltmieteKaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)
angemessene
Wohnungsgrößeangemessene
BruttokaltmieteKaltmiete Nebenkosten
(ohne Heizkosten)1 Person 50m² 651 € 541 € 110 € 2 Personen 65m² 788 € 645 € 143
Da gehts den Wohnberechtigungsscheinern in München ja richtig gut:
Bei der Landeshauptstadt München gelten dabei seit 1. Januar 2024 folgende Mietobergrenzen.
Mietobergrenzen Richtwerte für Bruttokaltmiete in Euro
(Stand: 1. Januar 2024)
- Eine Person mit einer Wohngröße bis 50 m²: 849 Euro
- Zwei Personen mit einer Wohngröße bis 65 m²: 1.092 Euro
Blöd nur, dass du sowas in München halt auch praktisch nicht findest...