Mal abgesehen, dass die trotzdem aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden, kann die Aussage ja nur scherzhaft gemeint sein.
Wieso sollte man als Bürgergeldempfänger keine Wohnung finden? Viele Vermieter sind doch sogar froh, wenn sie ihre Wohnung an den Staat vermieten können und so sichere Mieteinnahmen haben. Die Höhe der Miete am neuen Wohnort ist doch hier überhaupt kein Kriterium, da dies das Jobcenter "in angemessener Höhe übernimmt". Und wenn das Jobcenter jemanden zum Umzug wegen Arbeit verpflichtet, dann muss es halt auch ortsübliche Mieten am neuen Wohnort übernehmen. Sorry, aber das ist für mich kein Argument. Jeder Beamte, der schonmal versetzt wurde, kommt vermutlich aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus bei solchen Aussagen. Frag doch einfach mal bei jungen, unverheirateten Lehrern nach...
Also erstmal brauchst du für eine Sozialwohnung einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Ausgestellt ist der ziemlich schnell. Aber dann wird es so richtig lustig. Finde mal 'ne Wohnung die dann auch dem entspricht, was das Sozialamt bezahlt. Also soundsoviel qm pro Person bei dementsprechenden Mietspiegel für die Region.
Mach dir mal folgend Spaß: Such einfach eine Wohnung für 1 oder 2 Personen in Köln mit diesen vorgaben
angemessene Wohnungsgröße | angemessene Bruttokaltmiete | Kaltmiete | Nebenkosten (ohne Heizkosten) |
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angemessene Wohnungsgröße | angemessene Bruttokaltmiete | Kaltmiete | Nebenkosten (ohne Heizkosten) | |
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1 Person | 50m² | 651 € | 541 € | 110 € |
2 Personen | 65m² | 788 € | 645 € | 143 |