Videobeweis bei Foul vor erzieltem Tor

  • Eine Frage zum 2:2 von Nauheim in Weiden. Im Video ab ca. 3:25.

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    Für mich wird Muck hier vor dem Tor gefoult. Zwar unabsichtlich und unglücklich, aber auch ein unabsichtliches Beinstellen ist nun mal ein Beinstellen.

    Mir geht’s aber gar nicht darum ob das jetzt ein Foul war oder nicht, sondern ob es grundsätzlich in der DEL2 möglich ist ein Tor nachträglich, nach Sichtung des Videobeweises, wenn man hier auf Foul entscheidet, abzuerkennen? Darf der Videobeweis hierfür auch verwendet werden oder dürfen da nur Tore gecheckt werden?

  • Der Videobeweis ist tatsächlich nur dafür da um zu überprüfen, ob die Scheibe dein war bzw. ob eine Torwartbehinderung vorlag oder ob das Tor durch einen zu hohen Stock erzielt wurde.

    Die von dir beschriebene Szene wäre demnach nicht zu überprüfen.

    Es gibt aber eine Konstellation bei der es prinzipiell möglich wäre, dass ein vorheriges Foul ein Tor aberkennen würde.

    Wenn vorab ein Foulspiel übersehen wurde und der LSR ein Foul signalisiert. Dann kann der HSR das per Videobeweis überprüfen. Allerdings nur, wenn es sich um eine große Strafe handeln würde.

    Das wäre dann aber der Videobeweis für das Foulspiel und nicht für das Tor.

  • Ein klares "Jein".


    Die Sachen, die bei einem Videobeweis bei einem Tor überprüft werden können sind in der Regel 37.2 geregelt, und Fouls gehören da nicht dazu, mit einer Ausnahme:

    Wenn das Foul die Torwartbehinderung ist.


    Und was auch noch sein kann, wenn es um ein Foul geht, welches mindestens mit mindestens einer Großen Strafe bestraft wird oder die 2+2 für den Hohen Stock, welches von der torerzielenden Mannschaft verübt wurde bevor sie das Tor geschossen hat, und deswegen das Spiel aber nicht unterbrochen wurde.

    Dann kann diese Strafe immer noch auf Meldung ausgesprochen und per Videobeweis überprüft werden, was dann auch zur Aberkennung des Tor führt (78.5 VIII).

    Dafür muss dann aber noch auf dem Eis auf mindestens Große Strafe entschieden werden, damit die Strafe dann per Videobeweis überprüft werden kann, und es ist streng genommen kein Videobeweis für eine Torsituation, sondern die Überprüfung einer Spielsituation.