Möglicher Videobeweis bei 2+2 Minuten

  • Hat sich bei der Überprüfbarkeit von kleinen Strafen was getan?

    Situation gestern Abend in Dresden: Ein vermeintliches Foul liegt vor. Die Schiris gehen zum Videobeweis. Es dauert etwas. Dann kommen die Schiedsrichter zurück und erklären, dass der Videobeweis nicht funktioniert . Deswegen bleibt die Strafe bestehen. Es gibt 2+2 für Dresden wegen hohem Stock.

    Mein Stand war, dass nur angezeigte große Strafen überprüft werden dürfen. Warum kann es da dann 2+2 geben?


    Wichtig noch: Ich bin nicht der Meinung dass hier eine 5-minütige Strafe gerechtfertigt gewesen wäre. Noch will ich über die Situation diskutieren. Ich war nur überrascht, weil ich bisher der Meinung war, dass eben nur angezeigte große Strafen überprüft werden können.

  • Mein Stand war, dass nur angezeigte große Strafen überprüft werden dürfen. Warum kann es da dann 2+2 geben?

    Sie muss nicht angezeigt sein. Es wird Foul ge-

    pfiffen und nach Beratung kann dann der Video-

    beweis angeschaut werden, ob nicht eine große

    Strafe angemessen wäre.

    Beispiel: Hauptschiedsrichter sieht aus seinem

    Winkel ein Beinstellen (2 Min), aber ein Linesman

    weist auf einen möglichen Kniecheck und damit

    ein mögliches höheres Strafmaß hin…

  • Hat sich bei der Überprüfbarkeit von kleinen Strafen was getan?

    Situation gestern Abend in Dresden: Ein vermeintliches Foul liegt vor. Die Schiris gehen zum Videobeweis. Es dauert etwas. Dann kommen die Schiedsrichter zurück und erklären, dass der Videobeweis nicht funktioniert . Deswegen bleibt die Strafe bestehen. Es gibt 2+2 für Dresden wegen hohem Stock.

    Mein Stand war, dass nur angezeigte große Strafen überprüft werden dürfen. Warum kann es da dann 2+2 geben?


    Wichtig noch: Ich bin nicht der Meinung dass hier eine 5-minütige Strafe gerechtfertigt gewesen wäre. Noch will ich über die Situation diskutieren. Ich war nur überrascht, weil ich bisher der Meinung war, dass eben nur angezeigte große Strafen überprüft werden können.

    Ich checke die Frage nicht so ganz. Man darf eine potentielle 5+Strafe überprüfen. Wenn man das Strafmaß nach Durchsicht des Materials nicht reduziert könnte, bräuchten wir doch gar nicht erst den Videobeweis zurate ziehen.

  • Ich checke die Frage nicht so ganz. Man darf eine potentielle 5+Strafe überprüfen. Wenn man das Strafmaß nach Durchsicht des Materials nicht reduziert könnte, bräuchten wir doch gar nicht erst den Videobeweis zurate ziehen.

    Hier sollte aber eine 2+2 Minuten Strafe überprüft werden, und nicht eine 5 Minuten Strafe.

    Darum ging es.

    Und es muss ja schon schon vor dem Videobeweis eine Strafe festgelegt werden, die durch den Videobeweis nur überprüft wird, auch, weil der Videobeweis z.B. keine brauchbaren Bilder zu der Situation liefern könnte, oder wie hier gar nicht funktioniert hat.

  • Hier sollte aber eine 2+2 Minuten Strafe überprüft werden, und nicht eine 5 Minuten Strafe.

    Darum ging es.

    Und es muss ja schon schon vor dem Videobeweis eine Strafe festgelegt werden, die durch den Videobeweis nur überprüft wird, auch, weil der Videobeweis z.B. keine brauchbaren Bilder zu der Situation liefern könnte, oder wie hier gar nicht funktioniert hat.

    Das mit dem benötigten Strafmaß vor Einsicht der Bilder wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung :)

  • Das mit dem benötigten Strafmaß vor Einsicht der Bilder wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung :)


    Und genau das ist der Ursprung für diesen Thread, dass RedWingsFan vergessen hatte, dass man beim Hohen Stock im Gegensatz zu anderen Vergehen keine 5 Minuten Strafe braucht für die Überprüfung per Videobeweis.