Das ist Verbandsrecht, denke Europa Recht steht da drüber. Muss man nur mal prüfen
IIHF
Das ist Verbandsrecht, denke Europa Recht steht da drüber. Muss man nur mal prüfen
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Dann geht’s wohl nur über eine weitere Verschärfung der U Regelungen. Ein 28 Jähriger 2-Flaggen-Spieler würde dann einem Nachwuchsspieler keinen Platz wegnehmen. Wie die Ü Lizenzen dann verteilt werden wäre ja für den Nachwuchs unerheblich. Wer mit 26 Jahren noch / oder wieder in der DEL 2 spielt ist für die Nationalmannschaft uninteressant.🤷♂️
wenn hier immer bei Ausländern so schön mit Klagen dskutiert wird - die EU hat auch Gesetze gegen Altersdiskriminierung = dann wackeln auch Ü und U Regeln
Übrigens - ich kanns jetzt nicht finden - habe da noch einen Artikel in Erinnerung, der besagte, dass die EU im Sportbereich Beschränkungen in einem gewissem Ausmaß erlaubt.
IIHF
Verband, oder nicht?
Übrigens - ich kanns jetzt nicht finden - habe da noch einen Artikel in Erinnerung, der besagte, dass die EU im Sportbereich Beschränkungen in einem gewissem Ausmaß erlaubt.
Nein die gibt es und gab es nicht.
Übrigens für alle die das Thema gerne komplex abgearbeitet haben wollen, hier eine Diplomarbeit aus 2021 genau zu diesem Thema.
https://epub.jku.at/obvulihs/downl…alFilename=true
Sein Fazit spricht Bände:
ZitatAlles anzeigenDie heutige Situation im Profimannschaftssport zeigt grundsätzlich ein von der
Bosman-Entscheidung des EuGHs geprägtes Bild: Im professionellen deutschen
Vereinssport zum Beispiel wird beim Fußball und Handball von klassischen
Ausländerklauseln komplett Abstand genommen; im Eishockey besteht zwar eine
Einsatzbeschränkung von ausländischen Spielern, diese erscheint aber definitiv
unvereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben; und im Basketball wird die
Abhängigkeit von Bosman und der Arbeitnehmerfreizügigkeit besonders deutlich: Als
ein potentieller Aufsteiger der vierten Liga 2017 eine Klage gegen die Ausländerklausel
der dritten Liga, welche eine Beschränkung bzgl des Einsatzes von zwei ausländischen
Spielern bei offiziellen Ligapartien vorsah und daher mit EU-Recht und den Bosman- Vorgaben unvereinbar war, androhte,
181 sah sich der Drittligaverbund gezwungen die
Ausländerklausel durch eine Local-Player-Rule zu ersetzen. Obwohl der Deutsche
Basketballverband in seinen Statuten keine Ausländerbeschränkung mehr vorsieht,
besitzt die Ausschreibung der ersten Liga eine Ausländerklausel durch die sogenannte
6+6-Regel, also den verpflichtenden Einsatz sechs deutscher Staatsangehörigen und
daher den Einsatz von maximal sechs Ausländern. Auch jener Bestimmung droht
aufgrund der Unvereinbarkeit mit Art 45 AEUV bzw mit den europarechtlichen
Vorgaben ein ähnliches Schicksal wie der Ausländerregelung der dritten Liga, wodurch
die Bosman-Vorgaben für die Sportligen bzw Sportverbände jedenfalls wieder in
Erinnerung gerufen werden.
Auf gut Deutsch: keine Regelung die irgendwie jemand beschränkt (Ausländerregelung/Local-Player/freiwillige Selbstbeschränkung etc.) ist mit dem europäischen Recht vereinbar.
Verband, oder nicht?
Das EU-Gesetz richtet sich aber nur an die Arbeitnehmerfreiheit und daher nicht an die Nationalmannschaft oder irgendwelche Verbände.
Von daher alle Beschränkungen weg. Sind ja auch völlig überflüssig
Von daher alle Beschränkungen weg. Sind ja auch völlig überflüssig
Das sagt doch keiner und gerade weil diese Beschränkungen eben meist nicht überflüssig sind, haben sie noch Bestand und genau deshalb wird hier auch nicht geklagt.
Der gesunde Menschenverstand, geht hier wahrscheinlich über geltendes Recht um es mal einfach zu sagen.
Das sagt doch keiner und gerade weil diese Beschränkungen eben meist nicht überflüssig sind, haben sie noch Bestand und genau deshalb wird hier auch nicht geklagt.
Der gesunde Menschenverstand, geht hier wahrscheinlich über geltendes Recht um es mal einfach zu sagen.
Aber der gesunde Menschenverstand von wem? Ich bin sicher, dass der Zeitpunkt kommen wird, da ein Verein entscheidet, dass ihm die Zukunft der Nationalmannschaft eher egal ist.
Die Regelung ist jetzt schon für Eishockeyverhältnisse sehr alt und kein Klub hat bis jetzt dagegen absichtlich verstoßen oder gar geklagt. Im Gegenteil, sie wurde sogar im Lauf der Jahre sogar - mehrheitlich abgestimmt - verschärft. Scheint also schon ein allgemeiner Konsens zu herrschen oder die entsprechende Bestimmungen sind möglicherweise sogar ziemlich gerichtssicher.
Was intern hinter verschlossenen Türen über die Bestimmungen diskutiert wurde und wie Konsens erzeugt wurde weiß ich nicht. Aber es war schon mal zu hören wie Unmut in öffentlicherer Weise geäußert wurde mit Andeutung die Regel nicht mehr beachten zu wollen, da war aber dann ganz schnell wieder Ruhe. Scheint die Liga offensichtlich doch Argumente für die Regelung zu haben
Und so klagefreudig wie unsere Gesellschaft mittlerweile ist wundert es dann schon dass noch nicht geklagt wurde
Das kannst nennen wie du willst, es ist eine Beschränkung und dadurch eine Diskriminierung eines Arbeitnehmers.
Stell dir vor ein Arbeitgeber sagt, ich mach eine "freiwillige Selbstbeschränkung" und stelle nur noch Männer ein.
Wie soll sowas Stand halten?
DEL / DEL 2 sind eigenständig geführte GmBHs. Da kann von außen niemand klagen.
Vielleicht informierst du dich erst mal, bevor du etwas von Diskriminierung schreibst. Eine GmbH kann sich ihre Regeln selber bestimmen, da käme auch ein Bosman nicht durch.
Tut aber die DEL/DEL2 ganz offiziell mit ihrer freiwilligen Selbstbeschränkung.
Deswegen würde sowas auch vor keinem Gericht in Europa stand halten.
Diese Aussage ist inhaltlich komplett falsch, sorry.
DEL2 oder z.b. die ICE sind absolut selbstbestimmende Gremien. Da werden die Regeln gemacht, diese Regeln beruhen nicht auf der Freiwilligkeit der Vereine.
Oder klagst Du bei verschiedenen GmbH Arbeitgebern auf Winstellung wenn du gewisse Kriterien einer GmbH nicht erfüllst? Hattest schon mal Erfolg?
Bei den Landesverbänden ist das eine komplett andere Geschichte, da beruht es tatsächlich auf Freiwilligkeit.
DEL / DEL 2 sind eigenständig geführte GmBHs. Da kann von außen niemand klagen.
Vielleicht informierst du dich erst mal, bevor du etwas von Diskriminierung schreibst. Eine GmbH kann sich ihre Regeln selber bestimmen, da käme auch ein Bosman nicht durch.Diese Aussage ist inhaltlich komplett falsch, sorry.
DEL2 oder z.b. die ICE sind absolut selbstbestimmende Gremien. Da werden die Regeln gemacht, diese Regeln beruhen nicht auf der Freiwilligkeit der Vereine.
Oder klagst Du bei verschiedenen GmbH Arbeitgebern auf Winstellung wenn du gewisse Kriterien einer GmbH nicht erfüllst? Hattest schon mal Erfolg?
Bei den Landesverbänden ist das eine komplett andere Geschichte, da beruht es tatsächlich auf Freiwilligkeit.
Eine GmbH ist kein rechtsfreier Raum, mehr muss man dazu nicht sagen.
Seit der Europäischen Sportcharta von 1992 weiß man, dass Beschränkungen nach Nationalität gegen EU-Recht verstoßen. Das ist jetzt 32 Jahre her und absolut nichts Neues. Bestätigt wurde das gerichtlich auch durch das Bosman Urteil von 1995.
Wenn jemand den Klageweg beschreiten würde, dann sind die Chancen nicht nur sehr gut, sondern liegen bei 100 Prozent. Bisher hat es halt noch nicht überall jemand gemacht. In anderen Sportarten gab es durchaus Klagen, im Eishockey ist die von Berchtesgaden im Jahr 2016 bekannt, welche zu einer Aufhebung der Beschränkung im BEV Bereich führte.
Dass es trotzdem in vielen Ligen weiter praktiziert wird, beruht auf einem Gentleman's Agreement der Vereine. Der Ausrichter eines Sportwettbewerbs darf rein rechtlich keine Unterscheidung unter EU-Bürgern machen.
Im Tischtennis wurde nach einer Klage übrigens eine Lösung gefunden, indem man das umdrehte und eine gewisse Anzahl an deutschen Spielern vorschrieb. Wäre also am Beispiel Eishockey in der Praxis so: Jeder Verein muss z.B. 18 Spieler unter Vertrag haben, die im deutschen Nachwuchs ausgebildet worden sind. Darüber hinaus dürfen unbeschränkt andere Spieler verpflichtet und auch eingesetzt werden. Wer sich das leisten kann
Gegen die Bestimmungen, die sich eine GmbH selbst gibt, kann man nicht klagen. Nirgendwo.
Österreich‘s Eishockey hat das mit den AL/Einbürgerungen ganz gut in den Griff bekommen, die Schweizer schmeißen ebenfalls Niemandem Pässe hinterher.
Warum man hier in Deutschland diesem Treiben kein Ende setzt und statt dessen vereinsblinde Fans auf Einbürgerungen pochen, erschließt sich mir nicht.
Eine Mehrheit der Doppelflaggenspieler würde im eigenen Land keinen Stich sehen.
Lieber mal perspektivisch denken und sich auch mal hinterfragen, wie problematisch dieses Thema ist. Würde so Manchem nicht schaden.
Gegen die Bestimmungen, die sich eine GmbH selbst gibt, kann man nicht klagen. Nirgendwo.
Das ist schlicht und einfach Bullshit. Sobald Du mit der GmbH eine Geschäftsbeziehung eingehst, kannst Du natürlich dagegen klagen. Siehe z.B. AGBs, die den Kunden benachteiligen. Sind selbstgegebene Bestimmungen, da die aber eine Wirkung im Geschäftsverkehr entfalten, sind sie natürlich angreifbar. Genauso geht das auch in Stellenbesetzungsverfahren, angefangen mit Ausschreibungen in denen kein (w/m/d) steht bis zu Klagen wegen ungleichem Gehalt, etc.. Siehe auch Mindestlohn.
Oder wäre eine GmbH, die sich selber die Bestimmung gibt, wir zahlen nur noch 30 Euro im Monat und verlangen dafür 16 Stunden am Tag Arbeit, völlig unangreifbar, weil ja "eigene Bestimmung"?
Natürlich kann man gegen die Bestimmungen einer GmbH klagen, wenn sie Menschen auf Grund ihrer Herkunft diskriminiert.
Wer gegen Regeln klagt, die dem eigenen Produkt helfen, dem kann man eh nicht mehr helfen. Dass überhaupt hier Fans von Vereinen dies unterstützen, ist schon allein verwunderlich....
Wer gegen Regeln klagt, die dem eigenen Produkt helfen, dem kann man eh nicht mehr helfen. Dass überhaupt hier Fans von Vereinen dies unterstützen, ist schon allein verwunderlich....
Was ist das Produkt der GmbH? Bestmöglicher Wettbewerb! Warum sollte man, um sein bestes Produkt zu bekommen nicht klagen?
oh je....
Hast jetzt verstanden, dass du auf dem Holzweg bist?
Holz ja... Weg nein
Holz ja... Weg nein
Ich würde dich nicht als Holz bezeichnen. Darfst du aber gerne für dich beanspruchen