Bist du Rassist?
Jetzt geht es in Richtung Dummheit, was hat bitte die Rasse mit der Nationalität zu tun ?
Bist du Rassist?
Jetzt geht es in Richtung Dummheit, was hat bitte die Rasse mit der Nationalität zu tun ?
Bist du Rassist?
Was soll den das ? Du weisst schon noch, was du da schreibst ?
Sprich: Ich sehe es auch so, dass es für den einzelnen Spieler hier wenig Möglichkeiten hat und einige Beispiel hier im Thread sind auch sehr hinkend. Eine freiwillige Selbstbeschränkung nur Männer einzustellen, ist schon deswegen als Vergleich nicht geeignet, weil das Frauen völlig ausschließen würde. Im Eishockey ist das nicht der Fall, es gibt ja auch Plätze für Ausländer. Und ein Spieler kann nicht gegen die freiwillige Selbstbeschränkung klagen. Außerdem kann er auch nicht "aus der Luft" gegen einen Club klagen. Er müsste sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, nicht genommen werden und dann das Verfahren wegen Diskriminierung anfechten. Eishockeyclubs schreiben aber nie Spielerstellen aus. Da läuft die Rekrutierung ja ganz anders.
Eishockeyclubs müssen (gerade bei AL-Stellen) eine öffentliche Ausschreibung machen, um nach zu weißen ob die Stelle nicht auch mit einem Deutschen besetzt werden kann, zumindest war das vor ein paar Jahren mal so, das mindestens eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit geschalten werden musste.....nur wenn es keinen geeigneten Bewerber gegeben hat, durfte die Stelle an einen (Nicht-EU) Ausländer vergeben werden.
Tut aber die DEL/DEL2 ganz offiziell mit ihrer freiwilligen Selbstbeschränkung.
Deswegen würde sowas auch vor keinem Gericht in Europa stand halten.
Ich bin mir sicher, da würden bereits bei der deutschen Gerichtsbarkeit die verschiedenen U Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten…
On topic: unabhängig von Gerichten würde ich die Lizenzen neu regeln. Etwa was jetzt die AL Lizenz ist wäre dann eine Lizenz für Spieler, die nicht für eine DEB Auswahl spielberechtigt wären … entsprechende Regelungen gibt es ja schon für den U -Bereich in der DEL 2
Hierdurch würde eine Einbürgerung nur für den Sport wieder eingedämmt. Da die 2-Flaggen Spieler wieder eine der begehrtesten Lizenzen in Anspruch nehmen würden…
Ein Spieler mit deutschem Pass ist für den DEB spielberechtigt. Dass muss nur auch einer juristisch prüfen lassen....
Ein Spieler mit deutschem Pass ist für den DEB spielberechtigt. Dass muss nur auch einer juristisch prüfen lassen....
Das stimmt so nicht. Ein Spieler der einen deutschen Pass bekommt und z.B. letztes Jahr für Polen in der Nati bei einem offiziellen Tunier gespielt hat, ist nicht spielberechtigt. Da müssen vier Jahre dazwischen liegen.
Deswegen war z.B. Donat Peter letztes Jahr Ü-Spieler bis Dezember, weil er eine Jugend-WM für Ungarn gespielt hat.
Früher gabs diesen Passus generell, also mit den vier Jahren die ein Spieler im jeweiligen Land gespielt haben muss, dass wurde aber mit Chinas Olympiateam 2021/22 von der IIHF geändert, wenn ich's noch richtig im Kopf hab.
Ein Spieler mit deutschem Pass ist für den DEB spielberechtigt. Dass muss nur auch einer juristisch prüfen lassen....
Wie immer: einfach mal einen rausgehauen
Eine Beschränkung von Spielern mit doppelter Staatsbürgerschaft halte ich für falsch. Ich würde sogar die Ausländerbeschränkung komplett abschaffen.
Dann haben wir Verhältnisse wie in den 90ern, nach Bosman… das habe ich schon 1x miterlebt… nie wieder, sage ich!
20 AL spielen gegen 20AL… und der Nachwuchs sitzt auf der Bank und die deutsche Nationalmannschaft spielt wieder in der B Liga… Tolle Aussichten… dann müsste man eine Regelung treffen die den Einsatz von mindestens 5 Nachwuchsspieler mit einer Mindestspielzeit einführen… sonst versauert der Nachwuchs und die haben am Eishockey kein Interesse mehr…
Aber das interessiert viele Vereinsblinde nicht.., am liebsten lauter Zweiflaggenspieler und Hauptsache ihren eigenen Interesse durchziehen. So sehe ich in Zukunft Schwarz für das deutsche Eishockey……
Das sehe ich unabhängig und nur als Eishockeyfan…. Sollte das mein Verein so anfangen wäre ich nicht mehr bereit auch nur einen Fuß ins Stadion zu setzen..
Das sehe ich unabhängig und nur als Eishockeyfan…. Sollte das mein Verein so anfangen wäre ich nicht mehr bereit auch nur einen Fuß ins Stadion zu setzen..
der EVL hatte letzte Saison auch 7 Doppelflaggler im Team....
Alles anzeigenZum Thema, dass die Vereine sich das ja freiwillig auferlegen: Da die Ausländerbeschränkung in der Spielordnung der DEL 2 geregelt ist (= was offizielles), lohnt sich zum Beispiel ein Blick auf die Rechtssache Kolpak vor dem EuGH. In diesem Fall ging es um die Spielordnung im deutschen Handball und Kolpak als Slowake (damals noch nicht in der EU) fühlte sich diskriminiert ob der Ausländerbeschränkung in der Spielordnung. Da ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Slowakei bestand, bekam er im Endeffekt Recht mit Verweis auf das Bosman Urteil.
Bosman besagt: Eine Regelung von Sportverbänden, die nur eine begrenzte Anzahl von von Profispielern aus anderen Ländern in offiziellen Wettbewerben zulässt, ist nicht mit Europarecht vereinbar.
Da es sich bei der DEL 2 wohl unstrittig um eine Profiliga handelt und unstrittig auch um keine Nationalmannschaft (da gibt es nämlich Ausnahmen) ist m.E. tendenziell davon auszugehen, dass die Spielordnung der DEL 2 hinsichtlich der Ausländerbeschränkung gegen Europarecht verstößt.
Aber: Dies gilt nur im Hinblick auf unmittelbare Diskriminierungen.
Jetzt gibt es noch mittelbare Diskriminierungen. Diese können ggf. sogar gerechtfertigt werden (z.B. Nachwuchsförderung). Im österreichischen Fußball gibt es den Österreicher-Topf, der Vereine, die eine gewisse Anzahl von heimischen Spielern einsetzen, finanziell belohnt. Dabei handelt es sich wohl um mittelbare Diskriminierungen, die eben durch nachvollziehbare Gründe wie z.B. der Nachwuchsförderung ausnahmsweise gerechtfertigt werden können.
Wiederum aber:
Da jedoch in der Spielordnung der DEL2 unter § 18 Abs. 2 ohne weitere Begründung auf vier Ausländer auf dem Spielbericht beschränken bzw. sechs maximal lizenziert werden dürfen, geht meine klare Tendenz in diesem Fall zu einer unmittelbaren Diskriminierung nach Europarecht.
Genau so sehe ich es auch. DEL/DEL2 fürchten mit ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung den nächtsten Rechtsstreit eines
Spielers wie der Teufel das Weihwasser. Europarecht steht sicher über der Spielordnung.
https://www.eishockeynews.de/artikel/2016/0…esetzt%20werden.
Wenn man jetzt mal die letzte Saison betrachtet, waren von 382 eingesetzten/lizensierten Spielern 95 Doppelflagger. Also knapp 1/4. Wenn man jetzt noch die herausnimmt, die zuerst die Deutsche und danach noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, sind es 73 Spieler, die eingedeutscht wurden (ca. 1/5).
Spitzenreiter mit dem größten Anteil ist hier übrigens Selb (37%), gefolgt von Kassel (30 %), Regensburg (28 %), Lausitz (27%) und Crimmitschau (26%)...die letzten 3 sind Nauheim (4%), Ravensburg (4%) und Rosenheim (3,6%).Nur mal so etwas Statistik am Rande.
Unabhängig von der freiwilligen Beschränkung der Vereine sehe ich diese Regelung ebenso sehr kritisch und deutlich nicht mit dem europäischen Arbeitsrecht vereinbar. In Europa herrscht was Wohnort und Arbeitsort angeht die sogenannte Freizügigkeit, das bedeutet das jeder Bürger der EU in einem anderen Land der EU wohnen und arbeiten darf. Das ist ja schon mal durch diese Beschränkung nicht gegeben. Somit würden alle Finnen, Schweden, Polen, Tschechen, Franzosen, Niederländer usw ja gar nicht ins Ausländerkontigent nach dieser Regelung fallen. Das muss man schon kritisch sehen und da bin ich mir sicher, das hier, wenn ein Spieler klagen würde oder auch ein Verein, die Aussichten auf Erfolg schon sehr hoch anzusehen sind.
Seit der Europäischen Sportcharta von 1992 weiß man, dass Beschränkungen nach Nationalität gegen EU-Recht verstoßen. Das ist jetzt 32 Jahre her und absolut nichts Neues. Bestätigt wurde das gerichtlich auch durch das Bosman Urteil von 1995.
Wenn jemand den Klageweg beschreiten würde, dann sind die Chancen nicht nur sehr gut, sondern liegen bei 100 Prozent. Bisher hat es halt noch nicht überall jemand gemacht. In anderen Sportarten gab es durchaus Klagen, im Eishockey ist die von Berchtesgaden im Jahr 2016 bekannt, welche zu einer Aufhebung der Beschränkung im BEV Bereich führte.
Dass es trotzdem in vielen Ligen weiter praktiziert wird, beruht auf einem Gentleman's Agreement der Vereine. Der Ausrichter eines Sportwettbewerbs darf rein rechtlich keine Unterscheidung unter EU-Bürgern machen.
Im Tischtennis wurde nach einer Klage übrigens eine Lösung gefunden, indem man das umdrehte und eine gewisse Anzahl an deutschen Spielern vorschrieb. Wäre also am Beispiel Eishockey in der Praxis so: Jeder Verein muss z.B. 18 Spieler unter Vertrag haben, die im deutschen Nachwuchs ausgebildet worden sind. Darüber hinaus dürfen unbeschränkt andere Spieler verpflichtet und auch eingesetzt werden. Wer sich das leisten kann
Das stimmt so nicht. Ein Spieler der einen deutschen Pass bekommt und z.B. letztes Jahr für Polen in der Nati bei einem offiziellen Tunier gespielt hat, ist nicht spielberechtigt. Da müssen vier Jahre dazwischen liegen.
Deswegen war z.B. Donat Peter letztes Jahr Ü-Spieler bis Dezember, weil er eine Jugend-WM für Ungarn gespielt hat.Früher gabs diesen Passus generell, also mit den vier Jahren die ein Spieler im jeweiligen Land gespielt haben muss, dass wurde aber mit Chinas Olympiateam 2021/22 von der IIHF geändert, wenn ich's noch richtig im Kopf hab.
Das ist Verbandsrecht, denke Europa Recht steht da drüber. Muss man nur mal prüfen
Hierdurch würde eine Einbürgerung nur für den Sport wieder eingedämmt. Da die 2-Flaggen Spieler wieder eine der begehrtesten Lizenzen in Anspruch nehmen würden…
Wie kommst Du darauf? Der Spieler muss (falls er noch keine WM gespielt hat) dann halt 16 Monate in Deutschland spielen. Schon ist er für die NM spielberechtigt. Ist ungefähr das gleiche wie bisher auch. Du wirst mit großen Änderungen NICHTS gewinnen, im Gegenteil, wenn bedingt durch irgendwelche Änderungen jemand (sei es Spieler oder Team) ausschert, kann im Zeifelsfall die ganze Regelung gekippt werden.
Deutschland hat die aktuellen Einbürgerungsregeln quasi gewählt, jetzt muss man auch damit zurechtkommen.
Das ist Verbandsrecht, denke Europa Recht steht da drüber. Muss man nur mal prüfen
Für Nationalmannschaften gibts andere Vorgaben als für (reine) Profiligen. Hat weiter oben Andi(EVL) schon mal angeschnitten.
Für Nationalmannschaften gibts andere Vorgaben als für (reine) Profiligen. Hat weiter oben Andi(EVL) schon mal angeschnitten.
Die kann man aber nicht 1:1 ins Arbeitsleben übernehmen. Genau darum geht's doch.
[…] Du wirst mit großen Änderungen NICHTS gewinnen, im Gegenteil, wenn bedingt durch irgendwelche Änderungen jemand (sei es Spieler oder Team) ausschert, kann im Zeifelsfall die ganze Regelung gekippt werden.
Deutschland hat die aktuellen Einbürgerungsregeln quasi gewählt, jetzt muss man auch damit zurechtkommen.
Dann geht’s wohl nur über eine weitere Verschärfung der U Regelungen. Ein 28 Jähriger 2-Flaggen-Spieler würde dann einem Nachwuchsspieler keinen Platz wegnehmen. Wie die Ü Lizenzen dann verteilt werden wäre ja für den Nachwuchs unerheblich. Wer mit 26 Jahren noch / oder wieder in der DEL 2 spielt ist für die Nationalmannschaft uninteressant.🤷♂️
Dann geht’s wohl nur über eine weitere Verschärfung der U Regelungen.
Was willst Du da noch verschärfen? Wenn Du von 24 auf 23 gehst, werden die Spieler nur teurer. Gewonnen ist dann gar nichts. Im Endeffekt bleibt der Status Quo.
Was willst Du da noch verschärfen? Wenn Du von 24 auf 23 gehst, werden die Spieler nur teurer. Gewonnen ist dann gar nichts. Im Endeffekt bleibt der Status Quo.
Ich dachte mehr U Lizenzen.
Ich dachte mehr U Lizenzen.
Selber Effekt. Sobald man da eine Schraube festzieht, lockert man eine andere. Im Endeffekt ist Nachwuchsförderung in Profiligen teuer (gerade bei asynchronen Teams wie im Eishockey).