Das kannst nennen wie du willst, es ist eine Beschränkung und dadurch eine Diskriminierung eines Arbeitnehmers.
Stell dir vor ein Arbeitgeber sagt, ich mach eine "freiwillige Selbstbeschränkung" und stelle nur noch Männer ein.
Wie soll sowas Stand halten?
Wen diskriminierst du? Wenn ein Club 4 Kontingentspieler hat und sagt, ich nehme dich nicht, weil du nicht in unser Profil passt, in unsere Vorstellung des Spielers, den wir noch suchen-und nicht, weil man ja schon 4 Ausländer hat-dann machst du was?
Bei Bosmann ging es ja primär um etwas ganz anderes. "Auslöser für die zugrundeliegende Schadensersatzklage war eine nach Ansicht des belgischen Profi-Fußballers Jean-Marc Bosman zu hoch angesetzte Ablösesumme seines Arbeitgebers RFC Lüttich, durch die er sich in seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt sah."