Ich hab’s ja schon geschrieben, weil sie ihrer vertraglichen Verpflichtung, die Verfügungstellung der Eishalle, nicht nachkommt (weil sie‘s nicht kann; aber das liegt ja innerhalb ihres Verantwortungsbereichs, nicht in der des Vereins, weil sie (die Stadt) für die Instandhaltung verantwortlich ist).
Ja wenn die Sachlage juristisch so ist dann wär der Schaden gemildert !?