Starbulls Rosenheim 2024/25

  • Noch wissen wir als Eishockeyfans viel zu wenig über das, was da genau läuft.
    Im Prinzip stochern wir alle im Nebel und stellen Vermutungen an. Daher wäre es wichtig, dass sich die Anwälte von Mike Glemser dazu äußern und die Beweggründe für dieses Vorgehen erklären.

    Bis das nicht geschehen ist, können wir uns alle die Finger wund tippen. Auch ist aus dem Artikel nicht ersichtlich, wie man auf diese Gesamtsumme gekommen ist, also welche Faktoren da reingespielt haben.


    Auch habe ich keine Ahnung, ob es sich hier - wie schon angesprochen - etwa um eine "formaljurstische" Sache handelt, um etwa die Kosten dann korrekt gegenüber der BG / Krankenkasse / was weis ich ... abrechnen zu können. Ob der Pietsch als Person überhaupt betroffen ist, oder ob es "nur" um die Rechnungsübernahme geht.... das wird sich rausstellen.


    Insgesamt liegen viel zu wenig Informationen vor. Klar, es ist ein laufendes Verfahren bei dem beide Parteien nicht alles sagen können, was sie wollen. Hier scheint die Überschrift wichtiger zu sein, als der eigentliche Inhalt des Artikels.

  • Wenn die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, musst du den Schädiger verklagen und nicht die Versicherung (diese übernimmt sogar Anwaltskosten etc.).

    Ich würde deshalb hier nicht zu viel rein interpretieren, schon gar nicht auf der persönlichen Ebene Glemser/Pietsch. Hierzu gibt es ja Glemsers Aussagen.

    Ganz schlechter Vergleich und dazu noch falsch.


    Wir sind hier in der Ausübung des Berufes.

  • Wenn die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, musst du den Schädiger verklagen und nicht die Versicherung

    Ähm....das ist falsch. Und zwar grundlegend falsch.
    Exkursion BGB ab §823, Gesetz zur Haftung, ist maßgeblich.

    Jemand möchte dich regresspflichtig machen. Du hast eine Haftpflichtversicherung. Da liegt es schon im Wort "HaftPFLICHT", also du musst zur Haftung verpflichtet sein. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung. Diese prüft den Schaden und wenn sie ihn ablehnt, ist sie auch zu der Überzeugung gekommen, dass du eben NICHT HAFTBAR zu machen bist. Der GESCHÄDIGTE (Anspruchsteller) muss sich aber fortan mit der VERSICHERUNG und nicht mehr mit DIR auseinandersetzen, denn die Versicherung streitet das mit ihm aus, wehrt also unberechtigte Ansprüche gegen dich ab, nennt sich in Fachsprache die sogenannte "passive Rechtschutzfunktion".

    Hat also die Haftpflicht abgelehnt, klagst du als Anspruchsteller gegen die Versicherung. NICHT gegen den vermeintlichen Schuldigen.

  • Ob das Geld beim Pietsch zu holen ist ? Eher nicht ! Ein Urteil gegen ihn würde dann nur eine weitere Existenz zerstören. Dann darf EH-Deutschland wieder eine Spendenaktion starten ||

  • Ähm....das ist falsch. Und zwar grundlegend falsch.
    Exkursion BGB ab §823, Gesetz zur Haftung, ist maßgeblich.

    Jemand möchte dich regresspflichtig machen. Du hast eine Haftpflichtversicherung. Da liegt es schon im Wort "HaftPFLICHT", also du musst zur Haftung verpflichtet sein. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung. Diese prüft den Schaden und wenn sie ihn ablehnt, ist sie auch zu der Überzeugung gekommen, dass du eben NICHT HAFTBAR zu machen bist. Der GESCHÄDIGTE (Anspruchsteller) muss sich aber fortan mit der VERSICHERUNG und nicht mehr mit DIR auseinandersetzen, denn die Versicherung streitet das mit ihm aus, wehrt also unberechtigte Ansprüche gegen dich ab, nennt sich in Fachsprache die sogenannte "passive Rechtschutzfunktion".

    Hat also die Haftpflicht abgelehnt, klagst du als Anspruchsteller gegen die Versicherung. NICHT gegen den vermeintlichen Schuldigen.

    Kann mir gut vorstellen, dass das hier in dem Fall auch so ist. Wäre für die Bild aber keine so große Schlagzeile und die anderen Medien übernehmen es eben einfach…

  • Kann mir gut vorstellen, dass das hier in dem Fall auch so ist. Wäre für die Bild aber keine so große Schlagzeile und die anderen Medien übernehmen es eben einfach…

    Naja, es gibt ja durchaus noch die Dinge, die mit Fahrlässigkeit, grob fahrlässig, ect. in Verbindung sind. Mal beispielsweise, ich zimmer dir eine mitten ins Gesicht und deine Forderungen melde ich der Haftpflicht. Dann wird diese sagen, grob fahrlässig, lehnen wir ab. DAS ist die Ausnahme, bei der dann der Geschädigte tatsächlich gegen den Verursacher klagen muss.

  • Ähm....das ist falsch. Und zwar grundlegend falsch.
    Exkursion BGB ab §823, Gesetz zur Haftung, ist maßgeblich.

    Jemand möchte dich regresspflichtig machen. Du hast eine Haftpflichtversicherung. Da liegt es schon im Wort "HaftPFLICHT", also du musst zur Haftung verpflichtet sein. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung. Diese prüft den Schaden und wenn sie ihn ablehnt, ist sie auch zu der Überzeugung gekommen, dass du eben NICHT HAFTBAR zu machen bist. Der GESCHÄDIGTE (Anspruchsteller) muss sich aber fortan mit der VERSICHERUNG und nicht mehr mit DIR auseinandersetzen, denn die Versicherung streitet das mit ihm aus, wehrt also unberechtigte Ansprüche gegen dich ab, nennt sich in Fachsprache die sogenannte "passive Rechtschutzfunktion".

    Hat also die Haftpflicht abgelehnt, klagst du als Anspruchsteller gegen die Versicherung. NICHT gegen den vermeintlichen Schuldigen.

    Eines vorab, ich bin absolut kein Experte in Versicherungsrecht aber ich dachte dass es gerade bei der Berufshaftpflicht keinen Direktanspruch Dritter gegen die Versicherung gibt (wie bspw. bei der KFZ-Haftpflicht)?

    § 18 Berufshaftpflichtversicherung / IV. Direktanspruch des Dritten nach § 115 VVG | ...
    Rz. 147 Im Gesetzgebungsverfahren war für den Bereich der Pflicht-Haftpflichtversicherungen zunächst vorgesehen, einen allgemeinen unmittelbaren Anspruch des…
    www.haufe.de

    Wollte hier aber auch kein Fass aufmachen für juristische Diskussionen, im Großen und Ganzen ging es mir um das was goaßvernichter besser auf den Punkt gebracht hat.

  • Ähm....das ist falsch. Und zwar grundlegend falsch.
    Exkursion BGB ab §823, Gesetz zur Haftung, ist maßgeblich.

    Jemand möchte dich regresspflichtig machen. Du hast eine Haftpflichtversicherung. Da liegt es schon im Wort "HaftPFLICHT", also du musst zur Haftung verpflichtet sein. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung. Diese prüft den Schaden und wenn sie ihn ablehnt, ist sie auch zu der Überzeugung gekommen, dass du eben NICHT HAFTBAR zu machen bist. Der GESCHÄDIGTE (Anspruchsteller) muss sich aber fortan mit der VERSICHERUNG und nicht mehr mit DIR auseinandersetzen, denn die Versicherung streitet das mit ihm aus, wehrt also unberechtigte Ansprüche gegen dich ab, nennt sich in Fachsprache die sogenannte "passive Rechtschutzfunktion".

    Hat also die Haftpflicht abgelehnt, klagst du als Anspruchsteller gegen die Versicherung. NICHT gegen den vermeintlichen Schuldigen.

    Nein, Manuel, der Anspruch nach 823 BGB richtet sich immer gegen den Schädiger. Als Geschädigter ist die Haftpflichtversicherung nicht mein Vertragspartner. *

    Die Haftpflichtversicherung ist Vertragspartner des Schädigers und prüft die Ansprüche privatrechtlichen Inhalts (berechtigte Forderungen werden analog des Vertrages bezahlt, sofern Deckung besteht, unberechtigte Forderungen abgelehnt). Dennoch bleibt im Klageweg nur der Weg gegen den Schädiger.

    Bei einem Regress (Rückgriff) der BG gegenüber einem Schädiger geht es um „Ansprüche aus übergegangenem Recht“ im Sinne von § 116 SGB X.

    * Anders sieht es bei Pflichtversicherungen, beispielsweise bei der KFZ-Haftpflichtversicherung aus. Hier besteht ein Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen1962 (9. September 2024 um 20:43)

  • Dürfte dann also so ähnlich wie beim damaligen Kuh-Urteil in Österreich sein, das für große Aufruhr sorgte. Da zahlte die Versicherung auch nur, weil dem Bauern eine Teilschuld zugewiesen wurde. Hatte für den Bauern im Gegensatz zur Versicherung zwar keine wirkliche Auswirkung, machte aber trotzdem riesen Schlagzeilen.

    (Daraus entstand dann auch „Der Bauer und der Bobo“ - ist lesens-/sehenswert)

  • Nein, Manuel, der Anspruch nach 823 BGB richtet sich immer gegen den Schädiger. Als Geschädigter ist die Haftpflichtversicherung nicht mein Vertragspartner. *

    Die Haftpflichtversicherung ist Vertragspartner des Schädigers und prüft die Ansprüche privatrechtlichen Inhalts (berechtigte Forderungen werden analog des Vertrages bezahlt, sofern Deckung besteht, unberechtigte Forderungen abgelehnt). Dennoch bleibt im Klageweg nur der Weg gegen den Schädiger.

    Was ist die passive Rechtsschutzfunktion einer Haftpflicht?

    Ereignet sich ein Unfall und verlangt der Geschädigte vom Versicherten Schadensersatz für einen Sach- oder Personenschaden, dann prüft die Haftpflichtversicherung zunächst den Anspruch. Denn schließlich kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Forderung unberechtigt oder nicht angemessen ist. Grundsätzlich begleicht eine Haftpflichtversicherung lediglich die Kosten, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben. Da nun nicht alle denkbaren Schäden vom Verursacher getragen werden müssen, sind gewisse Ansprüche ungerechtfertigt und können entsprechend abgewehrt werden.

    Die Versicherung prüft mittels eigener Rechtsabteilung stets die Sachlage und verweigert ggf. die Zahlungen an die Opfer. Kann außergerichtlich keine Einigung erzielt werden und ist die Haftpflichtversicherung der Meinung, dass der Anspruch unbegründet ist, übernimmt sie für den Versicherten sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Diese Funktion einer Haftpflicht wird als passiver Rechtschutz bezeichnet. Der Zusatz "passiv" heißt nichts anderes, als dass die Versicherung sich erst dann gerichtlich zur Wehr setzt, wenn sie vom Gegner verklagt wird. Bei Streitigkeiten mit Geschädigten benötigt der Verursacher eines Schadens demnach keinen eigenen Anwalt oder eine separate Rechtsschutzversicherung, da eine passive Rechtsschutzfunktion bereits Bestandteil des Vertrages ist.

    Sorry Rosenheimer für off topic. Jürgen, zuerst geht der Anspruch an den Schädiger, der dann an seine dafür existierende Versicherung abgibt, die in der Folge eine etwaige Ablehnung auch gerichtlich durchsetzt. Oder eben verliert. :prost:

  • Manuel, Du schreibst in verschiedenen Größen und Farben, dennoch wird es nicht besser. Du schilderst mehr oder weniger sie Sicht des Verursachers, bzw. zitierst aus bunten Blättchen für dennVertrieb. Es ging aber um die Anspruchsgrundlagen des Geschädigten. Und ob der Verursacher versichert ist oder ob Deckung besteht, interessiert mich als Geschädigten erst einmal nicht die Bohne.

    „Wir melden uns als Haftpflichtversicherer von xy. Bitte führen Sie Schriftwechsel ausschließlich mit uns.“

    Das hat den gleichen Rang wie bei Baustellen das Schild: „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder.“

    Als Geschädigter kann ich meine vermeintlichen Ansprüche immer gegen den Schädiger geltend machen und im Zweifelsfall auch verklagen.

  • Manuel, Du schreibst in verschiedenen Größen und Farben, dennoch wird es nicht besser. Du schilderst mehr oder weniger sie Sicht des Verursachers, bzw. zitierst aus bunten Blättchen für dennVertrieb. Es ging aber um die Anspruchsgrundlagen des Geschädigten. Und ob der Verursacher versichert ist oder ob Deckung besteht, interessiert mich als Geschädigten erst einmal nicht die Bohne.

    „Wir melden uns als Haftpflichtversicherer von xy. Bitte führen Sie Schriftwechsel ausschließlich mit uns.“

    Das hat den gleichen Rang wie bei Baustellen das Schild: „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder.“

    Als Geschädigter kann ich meine vermeintlichen Ansprüche immer gegen den Schädiger geltend machen und im Zweifelsfall auch verklagen.

    Wir telefonieren morgen mal. Es geht hier ja um den SBR.

  • Kurz was anderes

    Empfehlung aus Heimatsport:

    Urteil könnte drastische Auswirkung haben: Gelähmter Eishockey-Profi Mike Glemser verklagt Gegenspieler

    https://www.heimatsport.de/16953323

    ist ja nicht das erste Mal, dass solche eine Klage versucht wird - das sind immer Einzelfallentscheidungen.

    Erfolgsaussichten? Wenn Vorsatz/Absicht nachgewiesen werden kann = vielleicht / möglicherweise auch Vergleich.

    Bei der Summe für die Anwälte auf jeden Fall ein gutes Geschäft

  • Ganz schlechter Stil! Und schreckt in Zukunft ehr Leute ab um bei gleichen Tragödien wie Glemser erneut zu unterstützen!

    Ziemlich miese Aktion!

    Es wird sich auf einen Artikel der BILD berufen, die nicht für Hintergründiges bekannt ist. Ich bleibe bei der Vermutung, dass die BG das fordert.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Glemser das angestrebt hat. Vorm verurteilen erstmal warten, woher das kommt.

  • Es wird sich auf einen Artikel der BILD berufen, die nicht für Hintergründiges bekannt ist. Ich bleibe bei der Vermutung, dass die BG das fordert.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Glemser das angestrebt hat. Vorm verurteilen erstmal warten, woher das kommt.

    Gibt auch Artikel die nicht von der Bild kommen 😉

    Unabhängig davon. Wirft Einfach ein schlechtes Licht auf diese Situation in einem Kontaktsport, zumal die Aussichten nicht hoch sind, zeitgleich müsste man es nicht öffentlich austragen.

  • Auch wenn man hier jetzt gleich "auf mich einprügelt", aber nachdem ich damals danach die Szene im Video angesehen habe, hat für mich Glemser sogar eine Art "Teilschuld". Warum ? Er ist hier eher relativ "gemütlich" Richtung Bande gefahren und hatte null Körperspannung, war überhaupt nicht vorbereitet darauf, von einem heraneilenden Gegenspieler angegriffen und gecheckt zu werden. So kann man das -gerade als erfahrener Spieler wie es Glemser ja durchaus war- vielleicht im Training machen, wo man davon ausgehen kann, dass einen der eigene Mannschaftskamerad hier nicht in Schweirigkeiten bringt, aber nicht während des Wettkampfes, nicht im Spiel. Natürlich ist es so, dass es ohne den Check von hinten durch Pietsch nicht zu dem unheilvollen Sturz in die Bande und nicht zu dieser schlimmen Verletzung gekommen wäre, aber wie schon oben beschrieben hat Glemser sich unmittelbar vor dieser Aktion bzw. in dieser Szene eher etwas ungewöhnlich und etwas "unvorsichtig" verhalten.
    Und dann jetzt zu klagen, na ich weiß nicht ... Wenn es zum Prozess kommt müsste der Richter, wenn er sich über Eishockey und die dabei vorkommenden Zweikampfsituationen und eben darüber kundig gemacht hat, dass ein Spieler sich in so einer Situation aus Vorsichtsgründen und Erfahrung eher mit etwas Körperspannung und "hab acht" bewegt, mit berücksichtigen und die Klage abweisen oder minimum Glemser eine gewisse "Teilschuld" attestieren.