Bayernliga Miesbach - Peißenberg

  • Beim Spiel in Miesbach gab es eine Szene, die ich so noch gar nicht gesehen habe.

    Die Spieler Krabbat und Ehliz fuhren zur Strafbank. Beide bekamen eine 2 Minutenstrafe, was ja ok ist. Doch anscheinend gab es ein Wortgefecht in dem Ehliz die "Kopf ab Aktion" gegen Krabbat zeigte. Die Schiris gaben daraufhin eine Spieldauer für Ehliz. Zuschauer waren genauso schockiert von der Aktion. Der Tenor in unserem Umkreis war, das muss eine Matchstrafe sein.

    Kann mir bitte einer erklären, warum das so nicht ist?

  • Im aktuellen Regelbuch gibt es keine Matchstrafe für Unsportliches Verhalten.

    Die maximale Strafe für Unsportliches Verhalten ist nach Regel 75.5 eine alleinstehende Spieldauerdisziplinarstrafe.

  • Mal schauen was der BEV daraus macht . Meiner Meinung nach gibt es nur ein Strafmaß: Saisonende für Meister Ehliz

  • Mal schauen was der BEV daraus macht . Meiner Meinung nach gibt es nur ein Strafmaß: Saisonende für Meister Ehliz

    Wäre auch mein Wunsch - aber mit welcher (auf Regeln basierter) Begründung?

  • Wäre auch mein Wunsch - aber mit welcher (auf Regeln basierter) Begründung?


    Mal so eine allgemeine Frage in die Runde:

    Würdet ihr diese Geste als obszön, rassistisch, verspottend, oder irgendwie sexuell ansehen?

  • Mal so eine allgemeine Frage in die Runde:

    Würdet ihr diese Geste als obszön, rassistisch, verspottend, oder irgendwie sexuell ansehen?

    Weder das Eine noch die drei Anderen... ...sondern so dermaßen :cursing:, dass die Regelmacher gar nicht dran gedacht haben...

  • Weder das Eine noch die drei Anderen... ...sondern so dermaßen :cursing:, dass die Regelmacher gar nicht dran gedacht haben...


    Und genau das ist das Problem in dem Fall, die Regel, die da noch am eheseten passen würde, ist die 75.5 II.

    Zitat von Regel 75.5 II

    Wenn sich ein Spieler, Trainer oder nicht spielendes Teampersonal während oder nach dem Spiel irgendwo im Stadion obszöner
    Gesten, rassistischer Verunglimpfungen oder Verspottung oder sexueller Bemerkungen bedient. Die Schiedsrichter
    müssen die Umstände den zuständigen Stellen für weitere disziplinarische Massnahmen melden.


    Das kann schon die Spieldauerdisziplinarstrafe an sich regletechnisch problematisch machen, auch wenn auch nach meinem Empfinden bei der Geste eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder Matchstrafe in die richtige Richtung geht.

    Wenn so eine Geste vor einem ordendtlichen Gericht landet wird das auch nicht billig.


    Obszön

    Obszön wäre für mich eher so die typische Wichsbewegung, gerade vorm Schritt oder am Stockschaft.

    Kein einfaches Thema.

  • Im aktuellen Regelbuch gibt es keine Matchstrafe für Unsportliches Verhalten.

    Die maximale Strafe für Unsportliches Verhalten ist nach Regel 75.5 eine alleinstehende Spieldauerdisziplinarstrafe.

    Der BEV hat zwar einige Fälle in den Durchführungsbestimmungen wo es außerhalb des Regelbuchs eine Matchstrafe geben kann, aber die fällt nicht darunter. Es ist aber in 3.3.10.5 geregelt, dass bei Vergehen nach 75.5 eine SPD vergeben wird, der Spieler aber bis zu einer Entscheidung der "Verbandsinstitution" gesperrt bleibt.

  • Weder das Eine noch die drei Anderen... ...sondern so dermaßen :cursing:, dass die Regelmacher gar nicht dran gedacht haben...

    Bedeutungen Obszön

    bildungssprachlich in das Schamgefühl verletzender Weise auf den Sexual-, Fäkalbereich bezogen; unanständig, schlüpfrig

    Jargon (moralisch-sittliche) Entrüstung hervorrufend


    Maus

    Genau wegen dem unteren Teil wäre obszön schon zutreffend.

    Das worauf du dabei anspielst würde den oberen Teil betreffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hockey G (13. März 2024 um 16:47) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hockey G mit diesem Beitrag zusammengefügt.