Wie gesagt und eindeutig formuliert: der ausrichtende Heimverein hat uneingeschränkt sicherzustellen, dass keine Personengruppen außer den im Paragrafen 12 genannten Zutritt zu den Kabinen haben. Delegierbar an Dritte ist das nicht, auch nicht durch Herrn Bötcher. Alles andere ist Wunschdenken, insbesondere jeglicher Vergleich mit irgendwelchen Alltagskonstellationen (Vermieter, FitX Parkplätze usw)
Wie du dieses "uneingeschränkt sicherzustellen" definierst, erschließt sich mir nicht. Es geht in den Durchführungsbestimmungen (§12.3) darum, dass der gesamte Kabinenbereich, der Weg in die Umkleidekabinen und die Spielerbänke für Zuschauer gesperrt sind. Was hat das mit einem möglichen Einbruch von Außen zu tun? In Hamm z.B. gibt es nur eine Außentür zur Gästekabine und nicht ein Gang mit Vorraum und einer weiteren Tür wie in Essen. Da steht auch keine Security. Die Durchführungsbestimmungen regeln die Bedingen zum Schutz der Schiedsrichter und Mannschaften vor Belästigungen durch Fans innerhalb der Halle und nicht vor Einbruch von Kriminellen von Außen.
Ansonsten gibt es weiterhin nur zum Teil wüste Spekulationen (häufig ohne Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort) oder juristische Fehldeutungen.