Ich denke man muss das etwas differenzierter sehen. Durch die Neuregelung haben ein paar wenige Clubs über Nacht ein DEL-taugliches Stadion bekommen (das dürfte z. B. auf Landshut zutreffen) - wichtiger ist aber die Perspektive. Ich denke das so einige Vereine jetzt zumindest perspektivisch auf die Tauglichkeit hinarbeiten können. Es ist regelmäßig leichter eine VIP-Box/Lounge "nachzurüsten" als die Kapazität signifikant zu steigern. Mit der neuen Regelung ist jeder VIP-Platz doppelt so viel wert als vorher und das kann insgesamt so einiges ausmachen. Auch für Neubauten wird es einfacher, die heutzutage eher zurückhaltende Kapazitäten bekommen und so bei der bisherigen Regelung automatisch raus gewesen wären (sh. Ravensburg (von der Kapazität her, ist natürlich kein Neubau mehr) oder Kaufbeuren).
Kurzum: Um die Zahl der aufstiegsberechtigten Clubs signifikant zu steigern muss wohl an einigen Standorten noch einiges geleistet werden, aber im Gegensatz zu vorher gibt es diese Perspektive nun wenigstens. Ich kann mir z. B. vorstellen dass es in Ravensburg durchaus realistisch sein könnte in ein paar Jahren ein DEL-taugliches Stadion zu haben, dank der neuen Regelung.
Genau das ist der Punkt: es ist meist nahezu unmöglich ein Stadion, welches auf 3500 Zuschauer ausgelegt ist mit vertretbarem baulichem Aufwand mal eben um 1000 Plätze zu erweitern um auf die bisher geforderten 4500 Mindestkapazität zu kommen. Die Aufwertung der VIP-Plätze erlaubt es in vielen Fällen jedoch mit vertretbarem Aufwand auf mehr Punkte zu kommen.
Für die Towerstars eröffnet dies sicherlich ganz neue Perspektiven. In diesem Sommer wird bereits in die Infrastruktur investiert und u.a. ein Videowürfel und LED-Banden installiert. Wohl gemerkt finanziert aus dem Gesellschafterkreis der Towerstars - nicht vom Eigentümer der CHG Arena, der Stadt RV. Bei den Verhandlungen mit der DEL war übrigens Frank Kottmann als DEL2-Aufsichtsrat-Vorsitzender maßgeblich beteiligt, Ich gehe mal davon aus, dass er sich durchaus bewusst ist welche neuen Anforderungen gelten und was in RV bautechnisch machbar ist.