gibt es denn eine vorschrift, die das grundsätzliche vorhandensein eines übungsleiters regelt? ich habe bisher nur gelesen, daß trainer eine entsprechende qualifikation vorweisen müssen - aber nichts darüber, ob überhaupt ein coach beschäftigt werden muß
Ich würde gerne die Antwort zu gestern konkretisieren:
Bis zur Landesliga kein Trainer notwendig, aber der Verein muss eine Kontaktperson benennen, die für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs verantwortlich ist.
Aufwärts gilt dann Pflicht zum Trainer entsprechend den Anforderungen des Verbandes.