Kriminell war da nichts. Ok, wenn man als Weidener eine Fake-Adresse im rosenheimer Umland angibt um an eine Karte zu kommen, dann kann das schon in die Richtung von "Erschleichen einer Leistung" gehen. Aber da geht es mir wie Dir. Ich bin kein Anwalt um das genau beurteilen zu können.
chris
dürfte letztendlich um den Zeitpunk gehen, zu dem der Kaufvertrag als rechtsgültig abgeschlossen gilt.
Und da gelten online im Gegensatz zu offline/analog zum Teil unterschiedliche Regelungen.
Wer eine "Weidener" Eintrittskarte erworben hat, könnte ja sicherheitshalber vorab versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um in die Halle zu kommen (Scherz)