Blue Devils Weiden - Starbulls Rosenheim

  • Public Viewing im Rofa Stadion waren bei Spiel 1 laut Meldung der Starbulls 600 Fans.

    Hatte da nicht irgendjemand was von 4000 gesagt ?

    vielleicht werdens das ja heute ?

    Tipp : Mitte des letzten Drittels stehts noch unentschieden heute......

    Ja das war ich. Die Zahl geisterte auch rum, ich hab’s aufgegriffen, am Ende waren es dann doch nur 600.

    Zum Sportlichen: Playoffs heißt, das nächste Spiel zu gewinnen. Beide Teams sind jetzt nur noch zwei Siege vom Aufstieg entfernt, da gibts auch kein Nachgeben mehr. Das Spiel Vorgestern ging eindeutig an die Blue Devils, was einerseits an einem fast perfektem Auswärtsspiel lag, wo aber auch der SBR einige grundlegenden Fehler gemacht hat. Deshalb wird bei Pasanen auch keine Ratlosigkeit vorliegen, sondern das sind handfeste Dinge, die man beheben kann.

    Für den gesperrten McNeely wird jetzt McGowan spielen und der ist keine B- Lösung, sondern der hat Qualität. Wer spielt der spielt. Ansonsten ist es müßig sich weiter mit dem letzten Spiel zu befassen, denn das ist längst Schnee von gestern. Vorne spielt die Musik. Denn auch das bedeutet Playoff: die Fähigkeit schnell abhaken zu können und wir haben genügend Spieler im Kader die das wissen und auch schon gezeigt haben.

    Konzentriert zu Werke gehen, dann haben wir auch eine realistische Chance wieder zu gewinnen.

  • Daher könnte man auch einfach auf eine offizielle

    Aussage der Starbulls heute warten. Ist ja alle nur

    Gestocher im Postleitzahlen-Nebel

    Na hätten sie sich gestern dieses "wischiwaschi" "Schnellschuss-Statement" sparen können.

    Die offenen Fragen kamen nämlich jetzt alle dadurch erst auf. :saint:

    :prost:

  • So heute dann Spiel 3 in Weiden , wenn wir so Auftreten wie in Rosenheim dürften wir in der Serie in Führung gehen. Klar ist Rosenheim muss jetzt wieder kommen , ich hoffe auf einen Sahnetag von Hübl und das Heute evtl. Eberhardt wieder in der Verteidigung angreifen kann.

    Ansonsten hoffe ich das es auf den Rängen und auf den Eis friedlich bleibt , lasst Uns alle wieder ein Eishockey Fest feiern

    Werdet zur Legende kämpfen bis zum Ende für die 2.Liga EVW !!!

  • Natürlich können sie, weil der Veranstalter (der Verkäufer) die Regeln festlegen kann und dies vorher auch angekündigt hat. Das kannst du in etwas mit der Frage vergleichen, ob es im Supermarkt legitim wäre nachts Waren herauszuholen (auch wenn man z.B. das Geld dafür dalassen würde), weil die vergessen haben abzusperren.

    Soweit zur Theorie. Die Praxis sieht dann nochmal anders aus und ist wesentlich komplizierter.

    Wo genau soll das gestanden haben?

    Ich habe nur etwas von einem freien Verkauf gelesen.

  • Natürlich können sie, weil der Veranstalter (der Verkäufer) die Regeln festlegen kann und dies vorher auch angekündigt hat. Das kannst du in etwas mit der Frage vergleichen, ob es im Supermarkt legitim wäre nachts Waren herauszuholen (auch wenn man z.B. das Geld dafür dalassen würde), weil die vergessen haben abzusperren.

    Soweit zur Theorie. Die Praxis sieht dann nochmal anders aus und ist wesentlich komplizierter.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wo hat man sich als Käufer bitte etwas zu Schulden kommen lassen, wenn man mit seiner Weidener PLZ ganz normal versucht Karten zu kaufen und das dann funktioniert?

    Der richtige Vergleich wäre, dass man ganz normal in einem Supermarkt einkaufen geht und ganz normal bezahlt. Und wenn der Supermarkt es technisch nicht auf die Reihe bekommt, dass er Waren nur an bestimmt Kunden verkaufen will, dann ist das sein Problem.

  • Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wo hat man sich als Käufer bitte etwas zu Schulden kommen lassen, wenn man mit seiner Weidener PLZ ganz normal versucht Karten zu kaufen und das dann funktioniert?

    Ich habe letztes Jahr meinen Sommerurlaub gebucht. Bestätigung erhalten, alles gut, Vorfreude :) Zwei Tage später wurde seitens des Reiseveranstalters die Reise wegen eines "Systemfehlers" storniert. Nach Rückfrage blieb uns die Erkenntnis "Pech gehabt". Gut, dass wir die selbe Reise zu einem fast identischen Preis am Ende dennoch buchen konnten, aber die ursprüngliche Buchung (Sprich "Kaufvertrag") war storniert.

    Ich fürchte da sitzt im Zweifel der Veranstalter am längeren Hebel. Vor Gericht dürfte man da einen langen Atem brauchen um was rausholen zu wollen. Ob es das wert wäre?....

    chris

  • Ich habe letztes Jahr meinen Sommerurlaub gebucht. Bestätigung erhalten, alles gut, Vorfreude :) Zwei Tage später wurde seitens des Reiseveranstalters die Reise wegen eines "Systemfehlers" storniert. Nach Rückfrage blieb uns die Erkenntnis "Pech gehabt". Gut, dass wir die selbe Reise zu einem fast identischen Preis am Ende dennoch buchen konnten, aber die ursprüngliche Buchung (Sprich "Kaufvertrag") war storniert.

    Ich fürchte da sitzt im Zweifel der Veranstalter am längeren Hebel. Vor Gericht dürfte man da einen langen Atem brauchen um was rausholen zu wollen. Ob es das wert wäre?....

    chris

    Das hat aber der Reiseveranstalter in den AGB's geregelt (Stornierungsrecht... etc.pp.).

    Sowas suche ich in den AGB's von Reservix/Starbulls vergeblich.

    Also kann man deine Reise (die eh eine ganz andere Rechtsgrundlage als eine Veranstaltung hat, gerade bei Pauschalreisen), nicht mit einem Stadionbesuch vergleichen.

  • Ich habe letztes Jahr meinen Sommerurlaub gebucht. Bestätigung erhalten, alles gut, Vorfreude :) Zwei Tage später wurde seitens des Reiseveranstalters die Reise wegen eines "Systemfehlers" storniert. Nach Rückfrage blieb uns die Erkenntnis "Pech gehabt". Gut, dass wir die selbe Reise zu einem fast identischen Preis am Ende dennoch buchen konnten, aber die ursprüngliche Buchung (Sprich "Kaufvertrag") war storniert.

    Ich fürchte da sitzt im Zweifel der Veranstalter am längeren Hebel. Vor Gericht dürfte man da einen langen Atem brauchen um was rausholen zu wollen. Ob es das wert wäre?....

    chris

    Das mag schon sein, ich bin kein Anwalt.

    Aber Dein Beispiel unterstützt ja meine Meinung, denn hast Du bei Deiner Urlaubs-Buchung jetzt irgendwas falsch gemacht oder Dir irgendwas erschlichen? Nein. Der Mitforist hingegen hat diese Käufer ja fast schon in eine kriminelle Ecke gestellt, man ginge nachts in einen Supermarkt und nimmt sich da Sachen raus und lässt dann VIELLEICHT noch Geld da. Das störte mich vor allem.

  • Kriminell war da nichts. Ok, wenn man als Weidener eine Fake-Adresse im rosenheimer Umland angibt um an eine Karte zu kommen, dann kann das schon in die Richtung von "Erschleichen einer Leistung" gehen. Aber da geht es mir wie Dir. Ich bin kein Anwalt um das genau beurteilen zu können.

    chris

  • Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wo hat man sich als Käufer bitte etwas zu Schulden kommen lassen, wenn man mit seiner Weidener PLZ ganz normal versucht Karten zu kaufen und das dann funktioniert?

    Der richtige Vergleich wäre, dass man ganz normal in einem Supermarkt einkaufen geht und ganz normal bezahlt. Und wenn der Supermarkt es technisch nicht auf die Reihe bekommt, dass er Waren nur an bestimmt Kunden verkaufen will, dann ist das sein Problem.

    Klar hinkt dieser, wie jeder Vergleich, an einer gewissen Stelle. Ich denke auch nicht, dass letztendlich der Endkunde (der Kartenkäufer) etwas zu befürchten hat, sondern wenn dann der beauftragte Ticketverkäufer, denn der hat den Fehler gemacht.

    Aber natürlich gehören zu einem Kaufvertrag zwei Seiten, die sich einig sein müssen. Der eine nennt den Preis und die Verkaufsbedingungen und der andere kauft. Jetzt ist die Frage, was sind denn genau die Verkaufsbedingungen? Zählen nur die AGBs oder reicht dazu auch die Vorankündigung schon aus, dass die Absicht besteht nur Tickets an ein gewisses PLZ- Gebiet verkaufen zu wollen? Wurde das dem Ticketprovider eindeutig, nachprüfbar übermittelt und wie fern ist dieser Haftbar? Was bedeutet überhaupt in diesem Fall haftbar? Worin liegt denn eigentlich der Schaden? Finanziell sicher nicht und somit wäre ein wichtige Grundlage für ein Entscheid schon mal nicht vorhanden.

    Theorie und Praxis eben. Am Ende kommt nichts dabei heraus und die Geschädigten sind dann diejenigen, die wegen dieses Fehlers nicht kaufen konnten, sich nach Behebung wieder neu einwählen (= hinten anstellen) mussten und dann mit dem Ofenrohr ins Gebirge geschaut haben. Die Lacher gibts Gratis oben drauf. Ich gehöre leider auch dazu. Aber was soll’s, ich hab ne Chance.

    Wäre mal interessant dies von einem Juristen dargestellt zu bekommen, der ich nicht bin und ob ich richtig- oder danebenliege.

  • Kriminell war da nichts. Ok, wenn man als Weidener eine Fake-Adresse im rosenheimer Umland angibt um an eine Karte zu kommen, dann kann das schon in die Richtung von "Erschleichen einer Leistung" gehen. Aber da geht es mir wie Dir. Ich bin kein Anwalt um das genau beurteilen zu können.

    chris

    Aber die sind ja nicht die, die eventuell um ihre Tickets Bangen müssen. Die die um Tickets bangen müssen, sind die mit PLZ aus Weiden und Umgebung.

  • Aber die sind ja nicht die, die eventuell um ihre Tickets Bangen müssen. Die die um Tickets bangen müssen, sind die mit PLZ aus Weiden und Umgebung.

    Das genau glaube ich eben nicht. Wenn der Käufer sich seinerseits korrekt verhalten hat, auch wenn er von einem Fehler profitiert, was will man ihm denn anlasten? Wenn, dann gehts um den Teil, der mit Fakedaten agiert hat, denn das verstößt klar gegen die Geschäftsbedingungen.

  • Aber die sind ja nicht die, die eventuell um ihre Tickets Bangen müssen. Die die um Tickets bangen müssen, sind die mit PLZ aus Weiden und Umgebung.

    Das steht doch gar nicht abschließend fest, sondern ist eine Interpretation des Starbulls-Statements von gestern Abend.

    Zählen nur die AGBs oder reicht dazu auch die Vorankündigung schon aus, dass die Absicht besteht nur Tickets an ein gewisses PLZ- Gebiet verkaufen zu wollen?

    Zweiteres (Markierung) hat es - wie schon bei Spiel #2 - nicht gegeben.

    Natürlich hat es intern - zwischen den Starbulls und dem Ticketprovider eine solche Absprache/Anweisung gegeben, die gestern vom Ticketprovider augenscheinlich falsch umgesetzt wurde.

    Das genau glaube ich eben nicht. Wenn der Käufer sich seinerseits korrekt verhalten hat, auch wenn er von einem Fehler profitiert, was will man ihm denn anlasten? Wenn, dann gehts um den Teil, der mit Fakedaten agiert hat, denn das verstößt klar gegen die Geschäftsbedingungen.

    Und auch das ist nicht so eindeutig, denn es war ja nicht nur die PLZ von Weiden bzw. Neustadt/WN gesperrt, sondern auch andere 9er-PLZ. Wobei ja die PLZ von WEN/NEW dann gestern aufgrund des Fehlers gingen.

    Und auch hier gilt, was ist denn in den von dir genannten Geschäftsbedingungen ausgeführt? Gab es Ergänzungen der Starbulls zu den Bedingungen (ich verweis hier mal auf meine Ausführungen oben bzgl. der Vorankündigung)?

    Einmal editiert, zuletzt von Sese (25. April 2023 um 12:26)

  • Haben sich nicht dann ein paar Fans aus Rosenheim, mit Weidner PLZ die Karte dann gekauft. Was ist dann mit denen? :seestars: :rofl:

    Kannst mir sagen was du willst, der stationäre Vorverkauf ist da die fairste und auch beste Variante. Das sieht man hier klar und deutlich.

  • Haben sich nicht dann ein paar Fans aus Rosenheim, mit Weidner PLZ die Karte dann gekauft. Was ist dann mit denen? :seestars: :rofl:

    Kannst mir sagen was du willst, der stationäre Vorverkauf ist da die fairste und auch beste Variante. Das sieht man hier klar und deutlich.

    Natürlich kann man das online bewerkstelligen (mit geringen "Verlusten"), aber nur, wenn die Regeln klar und deutlich kommuniziert werden und nicht wie bei den Verkäufen durch die Starbulls während des Verkaufprozesses geändert werden (hier konkret: PLZ-Sperren). Auch kann man im Voraus einen Passus gegen Fake-Adressen aufnehmen und kommunizieren. Aber im Nachhinein - ich schreibs vorsichtig - die Bedingungen zu prüfen und ggf. anzupassen, geht halt nicht.

    Dass gestern ein, für die Starbulls-Fans ärgerlicher, Fehler durch einen Dritten passiert ist, müssen sich die Starbulls leider anrechnen lassen.

    Genau diese online-Regeln kann man aber jederzeit auch offline anwenden. Aber auch hier nur, wenn sie vorab klar und eindeutig bekanntgemacht wurden. Still und heimlich und vielleicht besonders "schlau" geht es nicht.

  • Kriminell war da nichts. Ok, wenn man als Weidener eine Fake-Adresse im rosenheimer Umland angibt um an eine Karte zu kommen, dann kann das schon in die Richtung von "Erschleichen einer Leistung" gehen. Aber da geht es mir wie Dir. Ich bin kein Anwalt um das genau beurteilen zu können.

    chris

    Ok, aber mir gings um die, die ganz normal ihre Weidener PLZ angegeben haben. Mit ner Fake-Adresse ist es aus meiner Laien-Sicht natürlich zurecht angreifbar weil der Käufer unwahre Angaben gemacht hat.


    Klar hinkt dieser, wie jeder Vergleich, an einer gewissen Stelle. Ich denke auch nicht, dass letztendlich der Endkunde (der Kartenkäufer) etwas zu befürchten hat, sondern wenn dann der beauftragte Ticketverkäufer, denn der hat den Fehler gemacht.

    Aber natürlich gehören zu einem Kaufvertrag zwei Seiten, die sich einig sein müssen. Der eine nennt den Preis und die Verkaufsbedingungen und der andere kauft. Jetzt ist die Frage, was sind denn genau die Verkaufsbedingungen? Zählen nur die AGBs oder reicht dazu auch die Vorankündigung schon aus, dass die Absicht besteht nur Tickets an ein gewisses PLZ- Gebiet verkaufen zu wollen? Wurde das dem Ticketprovider eindeutig, nachprüfbar übermittelt und wie fern ist dieser Haftbar? Was bedeutet überhaupt in diesem Fall haftbar? Worin liegt denn eigentlich der Schaden? Finanziell sicher nicht und somit wäre ein wichtige Grundlage für ein Entscheid schon mal nicht vorhanden.

    Theorie und Praxis eben. Am Ende kommt nichts dabei heraus und die Geschädigten sind dann diejenigen, die wegen dieses Fehlers nicht kaufen konnten, sich nach Behebung wieder neu einwählen (= hinten anstellen) mussten und dann mit dem Ofenrohr ins Gebirge geschaut haben. Die Lacher gibts Gratis oben drauf. Ich gehöre leider auch dazu. Aber was soll’s, ich hab ne Chance.

    Wäre mal interessant dies von einem Juristen dargestellt zu bekommen, der ich nicht bin und ob ich richtig- oder danebenliege.

    Da hast Du vollkommen Recht, dem kann ich komplett so zustimmen :) Und würde mich auch interessieren wie das rechtlich zu bewerten ist. Dass es in der Praxis dann wohl keinen Sinn macht deswegen einen Prozess zu starten ist noch mal was anders.

    Aber egal, ich will mich jetzt auch lieber wieder mit der Serie beschäftigen und schreib dazu nix mehr.

    4 Mal editiert, zuletzt von Mark Trotzuk (25. April 2023 um 12:55) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Steven mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Haben sich nicht dann ein paar Fans aus Rosenheim, mit Weidner PLZ die Karte dann gekauft. Was ist dann mit denen? :seestars: :rofl:

    Kannst mir sagen was du willst, der stationäre Vorverkauf ist da die fairste und auch beste Variante. Das sieht man hier klar und deutlich.

    Auch nicht. Wenn man vor Ort wohnt, dann schon. Wenn du aber in TS, BGL, MÜ, EBE, MB oder AÖ wohnst und zu den Heimspielen gehst und das ist bei sehr Vielen bei uns der Fall, dann hast du keine Zeit unter die Woche nach RO zu fahren. Die Meisten müssen arbeiten. Daher ist online am Ende schon gerechter, weil jeder die gleiche Chance hat, vorausgesetzt natürlich, das System funktioniert.