Naja, das Problem bei den Sponsoren wird eher sein, dass es den IV Geld kosten würde deren Werbung zu entfernen und neue Sponsoren wird er für den Rest der Saison sowieso nicht generieren können, also wird die Werbung wahrscheinlich dran bleiben. Die Zuschauer kann er ohne zusätzlichen Aufwand abkassieren
Bayreuth Tigers 2023/2024
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- 2023/24
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christobal -
10. April 2023 um 19:15 -
Geschlossen
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Na ja. So ganz abwegig ist die Frage nach den Sponsoren nicht. Auch hier geht es darum, sie durch die Leistung bei den Spielen (z.B. Bandenwerbung) "besser zu stellen".
1. ist der Abbau der Banden mit Aufwand verbunden
2. Stehen da evtl. noch Zahlungen aus, da will er die Verträge erfüllen
3. Entstehen ihm dadurch keine Kosten (bei Zuschauern schon)
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1. ist der Abbau der Banden mit Aufwand verbunden
2. Stehen da evtl. noch Zahlungen aus, da will er die Verträge erfüllen
3. Entstehen ihm dadurch keine Kosten (bei Zuschauern schon)
Durch den gültigen Vertrag kannst du die Werbung ja eh nicht entfernen. Da bist du als Club ja auch verpflichtet diesen zu erfüllen. Sonst könnte der Sponsor den Vertrag außerordentlich kündigen und damit wäre auch die vereinbarte Kohle weg bzw. es gäbe Schadensersatzforderungen.
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Durch den gültigen Vertrag kannst du die Werbung ja eh nicht entfernen. Da bist du als Club ja auch verpflichtet diesen zu erfüllen. Sonst könnte der Sponsor den Vertrag außerordentlich kündigen und damit wäre auch die vereinbarte Kohle weg bzw. es gäbe Schadensersatzforderungen.
Also genau wie mit den Dauerkarten.
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An wen soll der sponsor denn seine Forderungen stellen. An die insolvente GmbH Insolvenz =zahlungsunfähig. Kann seine Forderungen auf den grossen Deckel schreiben.
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An wen soll der sponsor denn seine Forderungen stellen. An die insolvente GmbH Insolvenz =zahlungsunfähig. Kann seine Forderungen auf den grossen Deckel schreiben.
Also genau wie bei den Dauerkarten.
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Als Nichtjurist frag ich mich da schon warum der Eine (DK Käufer) seine vertraglich (durch den Kauf) erworbene und bezahlte Leistung (Besuch der Spiele) nach dem Insolvenzantrag nur mit Nachzahlung bekommen soll, während der Andere seine erworbene Leistung (Werbung bei den Spielen) einfach so weiter bekommt?
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Also, ich muss schon sagen, wer jetzt nach diesen ganzen Tagen und Einträgen hier im Insolvenzverfahren noch nicht durchblickt, dem kann man nicht mehr helfen
Da lernt vermutlich sogar der IV noch was dazu. hoffentlich ist das Kasperl Theater bald vorbei
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Also, ich muss schon sagen, wer jetzt nach diesen ganzen Tagen und Einträgen hier im Insolvenzverfahren noch nicht durchblickt, dem kann man nicht mehr helfen
Da lernt vermutlich sogar der IV noch was dazu. hoffentlich ist das Kasperl Theater bald vorbei
hoffentlich geht es noch bis Saisonende. Dann kann man neu entscheiden. Aber für gehört es dazu zumindest über die Ziellinie zu laufen.
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Ich würde es ja allen wünschen, glaube aber dass nach dem WE Ende mit Oberliga - Eishockey für diese Saison in Bayreuth sein wird. Der IV ist Jurist - auch wenn diese Berufsgruppe gerne von sich behauptet „alles zu können“ - allein mit juristischem Wissen ist der Spielbetrieb kaum weiter zu betreiben.
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Das ist nen Insolvenzverwalter, kein Paragraphenreiter. Keine Sorge, der hat in der Regel Ahnung was er tut.
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Als Nichtjurist frag ich mich da schon warum der Eine (DK Käufer) seine vertraglich (durch den Kauf) erworbene und bezahlte Leistung (Besuch der Spiele) nach dem Insolvenzantrag nur mit Nachzahlung bekommen soll, während der Andere seine erworbene Leistung (Werbung bei den Spielen) einfach so weiter bekommt?
Eben weil Du ein Nichtjurist bist stellst Du Dir die Frage
Der Jurist kennt die Antwort schon und da der IV aus dieser Ecke auch kommt, wird er im Rahmen seiner juristischen Möglichkeiten dann auch handeln.
chris
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Eben weil Du ein Nichtjurist bist stellst Du Dir die Frage
Der Jurist kennt die Antwort schon und da der IV aus dieser Ecke auch kommt, wird er im Rahmen seiner juristischen Möglichkeiten dann auch handeln.
chris
Schön formuliert. Ich unzähligen anderen Fällen gibts aber auch x selbsterlebte "Graubereiche" die man machen kann aber nicht muss. Ob das hier auch so ein Fall ist weiß ich nicht, wie Gleichbehandlung sehr ähnlicher Umstände sieht das aber nicht aus. Aber vermutlich sollte man besser einfach nicht(s) (hinter)fragen.
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Eben weil Du ein Nichtjurist bist stellst Du Dir die Frage
Der Jurist kennt die Antwort schon und da der IV aus dieser Ecke auch kommt, wird er im Rahmen seiner juristischen Möglichkeiten dann auch handeln.
chris
Trotzdem finde ich die Frage berechtigt da es ja identische Gegebenheiten sind.
Auch der DK-Käufer schließt einen Vertrag, der ihm für Betrag X die Leistung "Eintritt zu allen Heimspielen" garantiert. Genau wie bei dem Sponsor, der für Betrag X die Bande zu allen Heimspielen bucht.
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Ja wer kennt sie nicht, die angeblichen Fachleute in Ämtern, Behörden usw. die sobald man sich dagegen wehrt ganz plötzlich doch nicht immer alles wissen und richtig machen.
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Auch der DK-Käufer schließt einen Vertrag, der ihm für Betrag X die Leistung "Eintritt zu allen Heimspielen" garantiert. Genau wie bei dem Sponsor, der für Betrag X die Bande zu allen Heimspielen bucht.
Wird vielleicht eine Frage der Formulierung sein...
Sponsor: "... für die Bande in der Saison 2023/2024
zahlt Firma XYZ die Summe von ..."
Dauerkarte: "... enthält 24 Hauptrundenspiele ..."
Ich bin auf jeden Fall sicher, dass der IV da alle
gleichbehandelt. Wieso sollte er da Unterschie-
de machen?
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Trotzdem finde ich die Frage berechtigt da es ja identische Gegebenheiten sind.
Habe ich behauptet, dass sie unberechtigt ist?
Was ich hier nicht verstehen kann, wie man sowas wieder mit einem investigativen Unterton hinterfragen muss. Als ob man einem handfesten Skandal auf der Spur wäre.
chris
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Übrigens gelten für die Eintrittskarten die AGBfE (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten). AGB für Sponsorenverträge/Werbung habe ich nicht gefunden.
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Dass reicht nicht mal für die schiedsrichter
Doch
Siehe Gebührenordnung, ist ja nur Oberliga und Eishockey
Durch den gültigen Vertrag kannst du die Werbung ja eh nicht entfernen. Da bist du als Club ja auch verpflichtet diesen zu erfüllen. Sonst könnte der Sponsor den Vertrag außerordentlich kündigen und damit wäre auch die vereinbarte Kohle weg bzw. es gäbe Schadensersatzforderungen.
Aber an die insolvente GmbH
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Genau wie bei dem Sponsor, der für Betrag X die Bande zu allen Heimspielen bucht.
Er bucht sie ja nicht nur zu den Heimspielen, die Werbung ist immer drauf, auch bei anderen Veranstaltungen. Daher sehe ich hier schon einen gravierenden Unterschied.
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