Kündigungen sind einseitige Rechtsgeschäfte, die keiner Zustimmung bedürfen. Lediglich der Empfang muss nachgewiesen werden.
Es ist also ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft.
Wenn man - angenommen - nur den Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen will und man eine fristlose Kündigung scheut oder glaubt nicht ausreichend Gründe dafür zu haben, muss die andere Seite aber schon auch zustimmen für die vorzeitige Auflösung