Bayreuth Tigers 2023/2024

  • Ohne auf die Situation selbst eingehen zu wollen.

    Rainer Schan hat im Berufsleben sicher noch was vor. Er wird vermutlich nicht ausgesorgt haben. Für den weiteren Werdegang ist eine negativ behaftete "Posse" sicher nicht dienlich.

    Managerposten in dem Bereich stehen auch nicht wie Sand am Meer zur Verfügung. Richtigstellung aus persönlicher Sicht völlig plausibel. Würde den Meisten im Berufsleben ähnlich gehen.

    Wie gesagt, keine Bewertung wer Recht oder Unrecht hat.

  • Wenn man beim Stammverein ja so Probleme mit der GmbH und ausbleibenden Zahlungen hat, könnte man das dann lösen indem man der GmbH die notwendigen Mannschaften nicht mehr zur "Verfügung" stellt. Würde mich interessieren ob das ginge?

    Zunächst gilt: "Pacta sunt servanda". Einen Vertragsbruch mit nem anderen zu beantworten ist schlecht. Zumal die Lizenz bei der GmbH liegt.

  • Zunächst gilt: "Pacta sunt servanda". Einen Vertragsbruch mit nem anderen zu beantworten ist schlecht. Zumal die Lizenz bei der GmbH liegt.

    Man kann aber jeden Vertrag auch kündigen, zumindest fristgerecht. Keine Ahnung wie das in deren Koop-Vertrag geregelt ist. Ist dieser aber gekündigt stehen die Tigers ohne Lizenz da und sind vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Das wäre das absolute Worst-Case-Szenario und man würde sich als Verein wohl auch selbst den Ast absägen auf dem man sitzt.

    chris

  • Man kann aber jeden Vertrag auch kündigen, zumindest fristgerecht. Keine Ahnung wie das in deren Koop-Vertrag geregelt ist. Ist dieser aber gekündigt stehen die Tigers ohne Lizenz da und sind vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Das wäre das absolute Worst-Case-Szenario und man würde sich als Verein wohl auch selbst den Ast absägen auf dem man sitzt.

    chris

    Bin mir nicht sicher, ob sie dann vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Heilbronn hatte wohl zu Saisonbeginn auch keinen Vertrag mit dem Stammverein, da war dann "nur" eine Geldstrafe im Raum, wenn ich mich richtig erinnere.

  • Grundsätzlich braucht jeder eine Lizenz. Aber kann schon sein, dass es auch hier bestimmte Fristen gibt. Bei Verzug gibt es eben dann Geldstrafen. Aber eigentlich kann ein Spiel nicht ohne entsprechender Lizenz angepfiffen werden. Geht ja auch um versicherungstechnische Fragen.

    chris

  • Man kann aber jeden Vertrag auch kündigen, zumindest fristgerecht. Keine Ahnung wie das in deren Koop-Vertrag geregelt ist. Ist dieser aber gekündigt stehen die Tigers ohne Lizenz da und sind vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Das wäre das absolute Worst-Case-Szenario und man würde sich als Verein wohl auch selbst den Ast absägen auf dem man sitzt.

    chris

    Das ist nicht richtig, die fehlende Kooperation führt meines Wissens nicht zum Lizenzentzug sondern lediglich zu einer Strafzahlung.

  • Das ist nicht richtig, die fehlende Kooperation führt meines Wissens nicht zum Lizenzentzug sondern lediglich zu einer Strafzahlung.

    Das würde dann bei der Lizenzierung der neuen Saison erst zum Problem werden.

  • Das würde dann bei der Lizenzierung der neuen Saison erst zum Problem werden.

    Das mag sein - hatte den Post von chris (evr) nur so verstanden, dass eine Kündigung eines Kooperationsvertrages zum Verlust der Lizenz führen würde, was (natürlich bei entsprechender Zahlungsfähigkeit) meines Wissens nicht der Fall ist :)

  • Das mag sein - hatte den Post von chris (evr) nur so verstanden, dass eine Kündigung eines Kooperationsvertrages zum Verlust der Lizenz führen würde, was (natürlich bei entsprechender Zahlungsfähigkeit) meines Wissens nicht der Fall ist :)

    Mein Post sollte nur ergänzent zu deinem Post sein 😁

  • Meines Wissen wurde die maximale Frist der DEL2 zwingend für einen Stammverein vor wenigen Jahren auf zwei Jahre erhöht. So lange gibt es "nur" Strafen, erst danach, wenn man das Thema in der Zeit nicht gelöst hat, besteht Gefahr des Lizenzentzuges. Status ist aber ohne Gewähr.

    Bayreuths GmbH scheint auch schon mal (vor längerer Zeit) div. Gespräche mit umliegenden Amateur Clubs geführt zu haben, ob die für den Fall der Fälle zur Verfügung stehen würden, als die maximale Frist ohne Stammverein noch kürzer war. :pfeif: Angeblich aber erfolglos ...

    Ergänzung: In wie weit sich diese Regelung zw. DEL2 und Oberliga vllt grundsätzlich unterscheidet kann ich nicht sagen. :/

    Einmal editiert, zuletzt von coolest_game (26. Oktober 2023 um 12:23)

  • Bayreuths GmbH scheint auch schon mal (vor längerer Zeit) div. Gespräche mit umliegenden Amateur Clubs geführt zu haben, ob die für den Fall der Fälle zur Verfügung stehen würden, als die maximale Frist ohne Stammverein noch kürzer war. :pfeif: Angeblich aber erfolglos ...

    Mag vielleicht in der DEL2 so sein, im DEB ist das anders (dort ist die Gesellschaft dann Mitglied). Der Stammverein muss dort "ortsansässig" sein. Soweit ich das gesehen habe gibt es auch keinen Ausschluß wenn kein Koop-Vertrag vorliegt, der ist nur zum Zeitpunkt des Beginns nötig. Hat man evtl. vergessen ;)

  • Man kann aber jeden Vertrag auch kündigen, zumindest fristgerecht. Keine Ahnung wie das in deren Koop-Vertrag geregelt ist. Ist dieser aber gekündigt stehen die Tigers ohne Lizenz da und sind vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Das wäre das absolute Worst-Case-Szenario und man würde sich als Verein wohl auch selbst den Ast absägen auf dem man sitzt.

    chris

    Ja davon kann man wohl ausgehen. Ein Großteil der Eis- und Bandensponsoren bezieht sich ja auf die GmbH und würde sicher abspringen, wenn man der GmbH den Mittelfinger zeigt (zumindest zur neuen Saison dann).

    Es war auch eher eine Frage der neugierde, ob diese Option möglich wäre und welche Konsequenz sie hätte.