Ich sagte nicht, dass das die Ziffer der Schulden ist, sondern dass man diese ggf. vorweisen müsste, um ggf. Noch eine Chance auf die Lizenz zu haben. Mehr wollte Ich nicht sagen.
Bei dem Einspruch gehts vorm Schiedsgericht gehts in der Regel nicht um Summen die man vorweisen muss, nachtragen muss, etc.
Normalerweise wird da nur der abgegebene Lizenzantrag nochmals geprüft auf Richtigkeit.
Es geht nicht um eine Nachbesserung vor dem Schiedsgericht.