Jupp hab ich auch. Kann das Schiedsgericht nicht eine Neubewertung empfehlen, wenn Bayreuth die fehlende Summe aufbringen kann?
das Schiedsgericht kann alles vorschlagen, was es für richtig hält, urteilen kann es nur in der Sache die zur Verhandlung steht und das dürfte, nachdem was uns bekannt ist, nur der Punkt sein, ob die Ablehnung bzw die Nichterteilung der Lizenz nach Verstreichen der gesetzten Fristen korrekt war.
Sollte Bayreuth es wirklich schaffen besser inzwischen geschafft haben, sämtliche beanstandeten Punkte restlos auszuräumen und auch noch einen akzeptablen Grund für die Verspätung nennen können, wird das Gericht sicher den Salomon geben
Abnicken müssen es aber dann die Gesellschafter der DEL2 außer das Gericht hält die Lizenzverweigerung für nicht richtig und die Lizenzprüfung muß neu stattfinden (nur für Bayreuth). Wir werden sehen.