Also wenn ich es in der Saison richtig mitbekommen habe und mal davon ab ob es rechtens war den Videobeweis zu nehmen.
Es ist Rechtens den Videobeweis zur Überprüfung einer großen Strafe zu nehmen, aber die hat ja nun augenscheinlich keiner der Schiris gesehen.
Hätten die Ravensburger nicht protestiert wäre es auch weitergegangen. Von selbst wären die Refs nicht gegangen.
Ansonsten kenne ich es auch so, dass bei Überprüfung einer großen Strafe zumindest eine kleine Strafe gegeben werden muss.
Hier mal der Auszug zu den Regeln:
Hoher Stock: Aushol- und Durchschwungbewegungen bei Schüssen, bei denen ein gegnerischer Spieler getroffen und eventuell sogar verletzt wurde, führen nicht mehr automatisch zu einer Strafe. Zudem kann ein Schiedsrichter bei einer Strafe von zwei plus zwei Minuten wegen Hohen Stocks per Videobeweis überprüfen, ob ein Spieler nicht vom eigenen Mitspieler oder dem Puck getroffen wurde und die Strafe gegebenenfalls wieder zurücknehmen.
Videobeweis bei Strafen: Alle Fünfminuten- (außer der wegen Faustkampfs), Spieldauer- oder Matchstrafen müssen die Referees noch einmal per Video überprüfen. Reduziert werden kann das Strafmaß aber höchstens auf eine Kleine Strafe (2‘‘).