Darf ein Schiedsrichter einen Spieler, der eine Spielberechtigung hat, hindern, am Spiel teil zu nehmen

  • Aus einer anderen Sportart.

    Ein Spieler hat durch den Heimverein das Verbot, an vereinsinternen Terminen teilzunehmen. Bei einem Spiel das der Verband ausrichtet verhindert der Schiedsrichter, dass der Spieler das Spiel beginnt.

    Der Heimverein hat einen Nutzungsvertrag mit der Kommune. Das Hausverbot ist aber wohl vereinsintern, nicht durch die Kommune.

    Der Schiedsrichter hat den Spieler durch die Polizei aus dem Gebäude verweisen lassen.

  • :seestars:   :seestars:   :seestars:   :seestars:   :seestars:

    Also ich würd mich ja schon als sehr fit in Sachen Regelwerk, Durchführungsbestimmungen usw. bezeichnen, mir würde da keine Rechtsgrundlage einfallen, wie da ein Schiedsrichter beim Eishockey auf Grund eines vereinsinternen Beschlusses einem Spieler den Einsatz verwehren oder ihn sogar von der Polizei entfernen lassen könnte.

    Und erst recht, wieso sollte sich ein Schiedsrichter diesen Schuh anziehen??? :seestars:

    Also alleine die Teilnahme am Spiel kann die jeweilige Mannschaft/Verein verhindeern, in dem der Spieler nicht auf der Mannschaftsaufstellung und damit auch nicht auf dem Spielbericht steht, außerdem unterschreibt der Mannschaftsführer dafür, dass die Mannschaftsaufstellung stimmt, sprich, nur unterschreiben, wenn der betreffende Spieler nicht auf dem Spielbericht draufsteht.

    Es gibt da zwar gewisse Unterschiede zwischen der DEL, DEL2, Oberliga, und dem Landesverband- und Nachwuchsbereich, wie diese Papiere genau aussehen, und wer auf welchem Papier wo unterschreiben muss, aber in der Grundsache bleibt es gleich, der Mannschaftsführer bestimmt, wer auf dem Spielbericht landet und damit auch spielen darf (regeltechnische Hintergründe mal ausgeklammert).

    Und durch den Nutzungsvertrag sollte der Verein doch auch Hausrecht haben, und den Spieler selber entfernen lassen können.

    Gibt es da noch weitere Details dazu?

    Z.B., dass der Spieler eben nicht auf dem Spielbericht stand (was ihn beim Eishockey zu "nicht spielberechtigt" machen würde), und er dann durch seine Anwesenheit am bzw. auf dem Spielfeld inkl. entsprechendem Verhalten den Beginn des Spiels verhindert hat?

    Und noch zu Sicherheit, es war ein Spieler des Heimvereins?

  • Leider finde ich den Ausgangspost etwas schwer leserlich.

    Ich könnte mir einzig folgende Situation vorstellen: Der Spieler stand nicht auf der Mannschaftaufstellung und war nicht spielberechtigt. Trotzdem wollte er auf die Eisfläche.

    Aber ob dann wirklich der Schiedsrichter die Polizei ruft? Warum macht das nicht der Heimverein?

  • Es ist ein Spieler des Gastvereines, der beim Heimverein bei vereinsinternen Aktivitäten Hausverbot hat.

    Der Spieler wurde im Spielberichtsbogen eingetragen und bei Spielbeginn hat der SR das Mitspielen verweigert.

    Ob die Polizei jetzt vom Heimverein oder dem SR gerufen wurde ist mir nicht bekannt.

    Vieles ist nicht bekannt, da es sich um ein schwebendes Verfahren beim Landesverband handelt.

    Es handelt sich nicht um Eishockey.

  • Egal , Hausrecht gilt.

    Kann ich mir nicht vorstellen. Sowas muss durch den Verband bestätigt werden.

    Wenn ein Heimverein einen gegnerischen Spieler aus Gründen, die in der Vergangenheit liegen, an der Teilnahme an einem Spiel hindert, ist das Spiel für den Heimverein verloren.

    Klar kann der Heimverein sein Hausrecht ausüben, aber sowas geht den Schiedsrichter nichts an. Wenn man als Verein so eine Sperre gegen einen auswärtigen Spieler ausspricht, muss man sich im Klaren darüber sein, dass so ein Spiel kampflos verloren geht.

  • Egal , Hausrecht gilt.

    Laut Stadionordnung des CKS in Bad Nauheim hat die Kommune das Hausrecht, nicht der Veranstalter.

    Warum sollte die Kommune in Person des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde das Hausrecht an jemanden abtreten.

    Und in dem von mir angesprochenen Fall handelt es sich um ein kommunales Gebäude.

    Wenn, dann hätte der Verein die Kommune um Ausübung des Hausrechtes bitten müssen.

    Ob das geschehen ist, wage ich zu bezweifeln, da das Geschehen an einem Sonntag Nachmittag war.

  • Laut Stadionordnung des CKS in Bad Nauheim hat die Kommune das Hausrecht, nicht der Veranstalter.

    Warum sollte die Kommune in Person des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde das Hausrecht an jemanden abtreten.

    Und in dem von mir angesprochenen Fall handelt es sich um ein kommunales Gebäude.

    Wenn, dann hätte der Verein die Kommune um Ausübung des Hausrechtes bitten müssen.

    Ob das geschehen ist, wage ich zu bezweifeln, da das Geschehen an einem Sonntag Nachmittag war.

    Steht in der Stadionordnung nur, dass die Kommune das Hausrecht hat?

    Oder steht da auch explizit, dass der Veranstalter nicht das Hausrecht hat?

    Das würde den Fall interessant machen. Ich hab leider nix dazu gefunden, ob bei Veranstaltungen das Hausrecht automatisch übergeht. Ich würde tendenziell ja sagen, aber es kommt wohl auf den Miet-/Überlassungsvertrag an.

    Bei Mietern ist es z.B. ganz klar der Fall für ihren Mietbereich.

    Da müsste man ggf. mal Urteile oder den Palandt durchforsten, außer ich hab was übersehen.

  • Zunächst einmal bin ich überrascht, Schon VfL-Fan , daß sich Dein Eingangspost nicht auf das Eishockey bezieht. Solche Possen könnte ich mir gerade bei unserer bevorzugten Sportart vorstellen.

    Im laufenden Spielbetrieb ist der Veranstalter in der Regel die Heimmannschaft. Diese übt das Hausrecht aus (vereinseigene Sportstätte) oder durch Übertragung der Kommune (falls es sich um eine kommunale Sportstätte handelt).

    Dieses Hausrecht bezieht sich grundsätzlich nur auf den Einlass von Zuschauern. Über die Zugangsberechtigung von Spielern im Spielbetrieb im Rahmen eines Meisterschaftsspiels (hier Gastmannschaft) entscheidet die Erteilung der Spielberechtigung durch den entsprechenden Verband, unter dessen Regelungen und Ordnungen sich die Vereine unterworfen haben. Ob ein Verfahren schwebend ist, spielt keine Rolle, sofern die Spielberechtigung durch den Verband erteilt wurde.

  • Es wäre ja auch sehr seltsam, wenn die Heimmannschaft per Hausrecht gegnerische Spieler vom Spiel ausschließen könnte. Dann würde das doch jede Mannschaft bei den Toptorjägern der gegnerischen Mannschaft machen.

  • Zunächst einmal bin ich überrascht, Schon VfL-Fan , daß sich Dein Eingangspost nicht auf das Eishockey bezieht. Solche Possen könnte ich mir gerade bei unserer bevorzugten Sportart vorstellen.

    Im laufenden Spielbetrieb ist der Veranstalter in der Regel die Heimmannschaft. Diese übt das Hausrecht aus (vereinseigene Sportstätte) oder durch Übertragung der Kommune (falls es sich um eine kommunale Sportstätte handelt).

    Dieses Hausrecht bezieht sich grundsätzlich nur auf den Einlass von Zuschauern. Über die Zugangsberechtigung von Spielern im Spielbetrieb im Rahmen eines Meisterschaftsspiels (hier Gastmannschaft) entscheidet die Erteilung der Spielberechtigung durch den entsprechenden Verband, unter dessen Regelungen und Ordnungen sich die Vereine unterworfen haben. Ob ein Verfahren schwebend ist, spielt keine Rolle, sofern die Spielberechtigung durch den Verband erteilt wurde.

    Dann will ich Dich noch mehr verwundern.

    Es handelt sich um ein Lokalderby in einer Großstadt vom letzten Wochenende, ungefähr Landesliga-Niveau, also Zuständigkeit des Landesverbandes,

    Sportart SCHACH, Spiellokal Bürgerhaus.

    Auf diesem Niveau ist es üblich, dass der Schiedsrichter ein Spieler der Heimmannschaft ist, in Hessen bis zur Hessenliga.

    Ja, er spielt an einem der 8 Bretter selber, wäre also auch Schiedsrichter bei seiner eigenen Partie.

  • Es ist ein Spieler des Gastvereines, der beim Heimverein bei vereinsinternen Aktivitäten Hausverbot hat.

    Der Spieler wurde im Spielberichtsbogen eingetragen und bei Spielbeginn hat der SR das Mitspielen verweigert.

    Ob die Polizei jetzt vom Heimverein oder dem SR gerufen wurde ist mir nicht bekannt.

    Vieles ist nicht bekannt, da es sich um ein schwebendes Verfahren beim Landesverband handelt.

    Es handelt sich nicht um Eishockey.

    OK, mit einem Spieler der Gastmannschaft sieht das natürlich wieder anders aus.

    Ich sehe hier aber überhaupt keinen regeltechnischen Grund, dass der Schiedsrichter eine Handhabe hätte, dass Mitspielen des Spielers zu verweigern.

    Zumindest nicht beim Eishockey.

    Wenn es da nicht schon im Vorfeld eine Weisung von Seiten des Verbandes gab (was ich mir auch nicht vorstellen kann), dann müsste dies für den Schiedsrichter richtig Ärger bedeuten.

    Und wenn schon der Heimverein kein Hausrecht haben sollte, auf welcher Rechtsgrundlage sollte es dann dem Schiedsrichter hier möglich sein, diesesn Spieler mit Hilfe der Polizei zu entfernen, außer der Spieler ist dann irgendwie handgreiflich geworden oder hat entsprechende Drohungen ausgesprochen.

  • Dann will ich Dich noch mehr verwundern.

    Es handelt sich um ein Lokalderby in einer Großstadt vom letzten Wochenende, ungefähr Landesliga-Niveau, also Zuständigkeit des Landesverbandes,

    Sportart SCHACH, Spiellokal Bürgerhaus.

    Auf diesem Niveau ist es üblich, dass der Schiedsrichter ein Spieler der Heimmannschaft ist, in Hessen bis zur Hessenliga.

    Ja, er spielt an einem der 8 Bretter selber, wäre also auch Schiedsrichter bei seiner eigenen Partie.

    Gibt es dazu etwas in der Presse?

    Oder nenn doch wenigstens die Vereinsnamen.

  • Kann ich mir nicht vorstellen. Sowas muss durch den Verband bestätigt werden.

    Wenn ein Heimverein einen gegnerischen Spieler aus Gründen, die in der Vergangenheit liegen, an der Teilnahme an einem Spiel hindert, ist das Spiel für den Heimverein verloren.

    Klar kann der Heimverein sein Hausrecht ausüben, aber sowas geht den Schiedsrichter nichts an. Wenn man als Verein so eine Sperre gegen einen auswärtigen Spieler ausspricht, muss man sich im Klaren darüber sein, dass so ein Spiel kampflos verloren geht.

    Ja, dass kommt hier oben drauf, hier geht es nicht nur ums "allgemeine Recht", sondern eben auch ums Sportrecht, und ob sich das ein Sportverband bieten lassen wird, dass da einfach spielberechtigte Spieler mit solchen Methoden ausgeschlossen werden sollen.

    Und wenn ich jetzt auch noch lese, dass der Schiedsrichter ein aktiver Spieler des Heimvereins ist, dann bekommt dieser Fall nochmal ein zusätzliche Würze dazu.

    Sowas kann sich ein Sportverband nicht bieten lassen, wenn er sein Integrität nicht verlieren will.

  • Göttingen, nur auf Homepage des Heimvereins und des Landesverbandes, dort mit Verweis auf das schwebende Verfahren mit Zwischenstand 0:0 und eingetragenen Spielernamen,, was wiederum bedeutet, dass der Schiedsrichter keine Entscheidung über das Gesamtergebnis getroffen hat, was an sich schon ein Fehler ist. Die Gäste sind weggefahren, nachdem ihr Spieler von der Polizei zum Verlassen des Spiellokals aufgefordert wurde.

  • Ja, dass kommt hier oben drauf, hier geht es nicht nur ums "allgemeine Recht", sondern eben auch ums Sportrecht, und ob sich das ein Sportverband bieten lassen wird, dass da einfach spielberechtigte Spieler mit solchen Methoden ausgeschlossen werden sollen.

    Und wenn ich jetzt auch noch lese, dass der Schiedsrichter ein aktiver Spieler des Heimvereins ist, dann bekommt dieser Fall nochmal ein

    zusätzliche Würze

    dazu.

    Sowas kann sich ein Sportverband nicht bieten lassen, wenn er sein Integrität nicht verlieren will.

    Noch etwas zusätzliche Würze. Bei Schach gibt es Wertungspunkte, International ELO, in D DWZ, die eine prozentuale Siegerwartung zulassen.

    Laut diesen Zahlen waren die Gäste an 7 Bretter Favoriten, die Heimspieler an 1 Brett.

    Ein Schiedsrichter auf Landesverbandsebene wurde damals eingeführt, weil der Deutsche Schachbund Mitglied im Deutschen Sportbund, jetzt DOSB werden wollte (Sportförderung, Gemeinnützigkeit).

  • Eine zumindest vergleichbare Situation gab es sogar in der letztjährigen Saison (ich werde keine Namen nennen). Spieler A hat bei Verein A intern Hausverbot und wechselte zu Verein B. Als Verein B bei Verein A zum Punktspiel zu Gast war, konnte Spieler A zwar regulär am Spiel teilnehmen, durfte allerdings nach Spielschluss nicht in den VIP-Bereich zum Essen (das Essen für die Gastmannschaft wurde an sich im VIP-Bereich serviert). Der Trainer von Team B entschied dann, dass das ganze Team B nicht in den VIP-Bereich geht und das Essen in der Umkleidekabine zu sich nimmt.

    Der Schiedsrichter hatte mit der ganzen Sache allerdings nichts zu tun.

  • Noch etwas zusätzliche Würze. Bei Schach gibt es Wertungspunkte, International ELO, in D DWZ, die eine prozentuale Siegerwartung zulassen.

    Laut diesen Zahlen waren die Gäste an 7 Bretter Favoriten, die Heimspieler an 1 Brett.

    Ja, die Elo-Punkte kenne ich.

    Und lass mich raten, der Spieler, der gehen musste, gehörte zu den Favoriten..

    Ein Schiedsrichter auf Landesverbandsebene wurde damals eingeführt, weil der Deutsche Schachbund Mitglied im Deutschen Sportbund, jetzt DOSB werden wollte (Sportförderung, Gemeinnützigkeit).

    Ein (neutraler guter) Schiedsrichter kann nicht schaden, verursacht aber auch immer Kosten.

    Ich kann mich selber noch an die Diskussionen aus den eigenen Nachwuchszeiten erinnern, wenn Trainer oder Spieler der 1. bzw. 2. Mannschaften den Schiedsrichter "spielen" durften. :seestars:

  • So eine ähnliche Situation gibt es auch bei uns in der Region.

    Bei einem örtlichen Dorfverein hat sich eine Person Hausverbot eingehandelt, nachdem er sich betrunken mehrfach daneben benommen hat.

    Diese Person war bis vor kurzem noch Platzwart des benachbarten Dorfvereins, sowie Schiri und fällt die Sportgerichtsurteile.

    Als Privatperson hat er ein gültiges Hausverbot. Als tätige Person des Verbands bzw. als Schiedsrichter darf er allerdings auf das Gelände und auch die Spiele leiten.

    Inwiefern die Person beim Schiedsen und vorallem bei den Sportgerichtsurteilen ist kann sich jeder denken.

    Auch beim Verband und seitens der Vereine ist diese Person bekannt und nicht gerade beliebt, aber die Handhabe ist gering.