HC Landsberg Riverkings 2022/23

  • Wenn ich die Punkte so lese beschleicht mich das Gefühl das der Hauptpunkt fehlt, der Hauptsponsor geht zwar den Weg vielleicht Bayernliga mit aber wäre den Weg Oberliga so nicht mehr mitgegangen, also das nächste Saison Sponsoreneinnahmen weniger als mehr geworden wäre.

    Allein der zitierte Punkt ist für mich komplett unverständlich. Das ist doch genau das was Vereine die gut ausbilden wie Landsberg, Klostersee und Füssen fordern, nicht der komplette Kader mit DEL/DEL2 Veteranen gefüllt sondern es müssen eben auch 7 U23 (+/- ja nachdem wie Torhüter bewertet werden) da sein wenn man den Bogen mit den 22 voll bekommen will, das ist doch genau das was wir wollen und wenn die 15 Ü23 nicht für ältere einheimische Spieler reichen weiß ich auch nicht mehr weiter.

    Klar werden die Topclubs auch die U23 anders besetzen aber es muß zumindest mal 1+ Bolck da sein wenn man mit 4 Blöcken spielen will.

    Das mit den Dienstagsspielen lass ich mr ja noch eingehen, aber ist schon viel Nebel oder Rauch hier in den Antworten.

    Beim Punkt U-23 Regelung, bin ich auch ganz klar bei dir. Dass als Argument gegen die Oberliga herzunehmen, erschließt sich mir auch nicht. Gerade, weil man eine gute Nachwuchsarbeit in Landsberg betreibt, müsste man dieser Regelung doch positiv gegenüber stehen.

    Bei den anderen Punkten, kann ich schon nachvollziehen, dass man nicht mehr viel Lust auf die Oberliga hat, ohne den Verein in ein unkalkulierbares Risiko zu führen.

  • Wenn dir Coronahilfen falsch beantragt wurden, gibst da nicht die Möglichkeit das noch richtig zu machen und dann halt später die Hilfen zu bekommen ? Wenn nicht, bin ich auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung des BEV gespannt, der sicher sehr genau drauf schauen würde….

  • Wenn man es ganz genau betrachtet ist hier eine sportliche Entscheidung nicht gefallen.

    Natürlich ist das Prozedere von Seiten des DEB klar das derjenige dann automatisch auf den letzten Platz der Hauptrundentabelle gesetzt wird und als "sportlicher Absteiger" betitelt wird.

    Jedoch waren dort alle Spiele gespielt und Landsberg nicht letzter nach sportlichem Wettkampf. Das war Klostersee.

    Das wurde dann nachträglich geändert auf Grund einer sportlich oder medizinisch nicht veranlaßten Meldung Landsbergs an den DEB die Playdowns nicht austragen zu WOLLEN.

    Das ist für mich ein Rückzug aus freien Stücken. Aus welchen Gründen auch immer.

    Interessant wird es wahrscheinlich erst dann, sollte Klostersee ebenfalls die Segel in der Oberliga streichen wollen.

    Entscheiden wird es letztendlich immer die "Eishockeykommision" des BEV wo der Verein dann eingruppiert wird.

    Ach ja, das ist mir natürlich auch noch wichtig zu erwähnen:

    Sehr schade um den Standort Landsbergs in der Oberliga und mein Beileid an die treuen Fans die diesen Weg bis hierher mitgegangen sind.

  • Bleibt Euer Team einigermaßen zusammen?Wer geht? Wer bleibt?

    Vielleicht gibt es dazu Meinungen, oder schon konkretes?

    Dafür ist ja auch wichtig, dass bald feststeht, in welcher Spielklasse man antritt...zumindest wollen die Spieler auch Sicherheit :pfeif:

  • Mit einer "sportlichen Entscheidung" hat das natürlich wenig zu tun. Aber es ist immerhin noch vernünftiger als

    a) sich formell vor Beendigung der Saison zurückzuziehen

    b) die Abstiegsspiele absichtlich zu verlieren (Wie damals Höchstadt-Miesbach)

    So ist man nicht angetreten, kann man aus moralisch/sportlicher Sicht "schwierig" sehen, und hat somit diese Playdownrunde verloren. Erscheint für mich als der einfachste und ehrlichste Weg von allen dreien.

    chris

  • Wenn ich die Punkte so lese beschleicht mich das Gefühl das der Hauptpunkt fehlt, der Hauptsponsor geht zwar den Weg vielleicht Bayernliga mit aber wäre den Weg Oberliga so nicht mehr mitgegangen, also das nächste Saison Sponsoreneinnahmen weniger als mehr geworden wäre.

    Wohl nicht wissentlich aber er verlässt sich vermutlich zu sehr auf die Aussagen des DEB, ich denke mit dem BEV ist da noch gar nichts abgestimmt.

    Hast Du denn dafür konkrete Anhaltspunkte oder sind das faktenfreie Mutmaßungen? Irgendeine seriöse Aussage/Quelle seitens des BEV?

    Der Verein hat am Montag diverse Dinge erklärt. Vor 3 Wochen kamen die Infos, wie die Rahmenbedingungen der Oberliga künftig sein werden. Erläutert wurde, was man nicht mittragen könne und was man nicht mittragen wolle. Was man unter anderem (Hauptpunkt die zu erwartenden höheren Kosten) nicht mittragen könne, seien die 8 Dienstagsspiele. Im Kader sind die Kontis Profis, der gesamte Rest arbeitet/studiert. Bei manchen im Kader geht es, bei manchen aber eben nicht. In diesem Zusammenhang empfehle ich dringend das Lesen der offiziellen Vereinsmitteilung von Anfang Juni 2020, als man sich nach intensiven Verhandlungen mit DEB/BEV und anderen Vereinen dazu entschloss, sich für einen Aufstieg zu bewerben. Zu finden wortwörtlich im Kreisboten ( Igor hatte den Artikel kürzlich dankenswerterweise schon mal gepostet). Es wurde damals ganz klar gesagt: "In der bisherigen Form wäre ein Aufstieg und eine Teilnahme am Oberliga-Spielbetrieb ein wirtschaftliches und sportliches Abenteuer gewesen, das für uns nicht zu verantworten wäre“. Zwei elementare Vereinbarungen hatten dann dazu geführt, dass man es verantworten kann: Das Entfallen von Dienstagsspielen sowie eine Verzahnung der letzten Clubs der Oberliga mit der Bayernliga. Davon wurde exakt gar nichts eingehalten.

    Zu den neuen Ü23-Regelungen: Neben der bereits erwähnten Regelung für nächstes Jahr (max. 15) wurde auch die Regelung für übernächstes Jahr erwähnt, wonach nur noch max. 12 Ü23-Spieler erlaubt sein werden. Man hat hier nicht grundsätzlich die Regelung kritisiert (wir würden schon irgendwie 10 Spieler <=23 Jahre zusammenbringen), sondern erklärt, dass man nach Lage der Dinge ein paar altgediente Ur-Landsberger Ü23 dann nicht mehr im Kader halten könnte, was man nicht wolle.

    Man hat fristgerecht den Verzicht erklärt, Klostersee nicht. Daher gehe man jetzt in die Bayernliga (ich habe das so verstanden, dass dem Verein die Bestimmungen des BEV durchaus bekannt sind).

    Bezüglich der Coronahilfen erklärte der Pressesprecher, dass der Steuerberater des Vereins fest davon ausgehe, dass noch ein Betrag im niedrigen 6-stelligen Bereich kommt. Weder habe der Oberliga-Verzicht damit zu tun noch sei ein Nichteingehen des Betrags existensgefährdend (Quelle: Augsburger Allgemeine, Paywall)

  • Mit einer "sportlichen Entscheidung" hat das natürlich wenig zu tun. Aber es ist immerhin noch vernünftiger als

    a) sich formell vor Beendigung der Saison zurückzuziehen

    b) die Abstiegsspiele absichtlich zu verlieren (Wie damals Höchstadt-Miesbach)

    So ist man nicht angetreten, kann man aus moralisch/sportlicher Sicht "schwierig" sehen, und hat somit diese Playdownrunde verloren. Erscheint für mich als der einfachste und ehrlichste Weg von allen dreien.

    chris

    Ja, kann man so sehen.

    Einfach war das wohl.

    Aber ehrlich? Da habe ich doch dann Zweifel.

    Für mich macht das den Eindruck als hätte man in Kenntnis der Regularien die Karte "Wer zuerst kommt mahlt zuerst" gezogen.

  • Für mich macht das den Eindruck als hätte man in Kenntnis der Regularien die Karte "Wer zuerst kommt mahlt zuerst" gezogen

    Und deswegen hat man bis zum letzten Moment gewartet? Das passt nicht.

    Außerdem: Wenn beide fristgerecht eingereicht hätten, dann wäre es egal gewesen, wer vorher dran war. Klostersee wäre aufgrund der schlechteren Platzierung sportlicher Absteiger gewesen, Landsberg wirtschaftlicher Absteiger. Steht exakt so in den Durchführungsbestimmungen für die Playoffs. Landsberg war aber der einzige Verein, der seinen Verzicht eingereicht hat, daher wird man jetzt laut Durchführungsbestimmungen als sportlicher Absteiger geführt.

  • Zwei elementare Vereinbarungen hatten dann dazu geführt, dass man es verantworten kann: Das Entfallen von Dienstagsspielen sowie eine Verzahnung der letzten Clubs der Oberliga mit der Bayernliga. Davon wurde exakt gar nichts eingehalten.

    Wie willst Verzahnung spielen wenn eine Liga aus bekannten Gründen gar keinen Spielbetrieb hat wie vorletzte Saison? Danach war der 5-Jahresvertrag für die verzahnung abgelaufen, wer da nicht weiter daran festhalten wollte weiß ich nicht aber da sind zwei Parteien beteiligt.

    Man hat hier nicht grundsätzlich die Regelung kritisiert (wir würden schon irgendwie 10 Spieler <=23 Jahre zusammenbringen), sondern erklärt, dass man nach Lage der Dinge ein paar altgediente Ur-Landsberger Ü23 dann nicht mehr im Kader halten könnte, was man nicht wolle.

    Kann ich nach wie vor nicht wirklich nachvollziehen wenn ich mir den aktuellen Kader anschaue.

  • Vielleicht rechnet man ja intern schon damit, dass die Corona-Hilfen nicht mehr kommen und hat deshalb die Notbremse gezogen.

    Wenn falsch beantragt, dann sind da schon Fristen abgelaufen oder Programme eingestellt worden. Da gibt's kein Zurück.

  • Neben den Dufübest. gibt es ja vom DEB auch eine Spielordnung:

    Spielordnung DEB Art. 31
    Nichtantreten oder Zurückziehen einer Mannschaft

    1. Tritt ein Club schuldhaft mit einer Mannschaft innerhalb einer Wettkampf-Saison zweimal zu Meisterschaftsspielen nicht an, darunter fällt auch das Nichtantreten wegen eines bestehenden Heimspielverbotes, so scheidet der Club mit dieser Mannschaft aus der betreffenden Meisterschaft aus und der Club ist bezüglich dieser Mannschaft für jeglichen Spielverkehr gesperrt.
    Will der Club in der nächsten Wettkampf-Saison wieder am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen, so kann er sich nur für die nächst niedrigere Spielklasse bewerben.
    Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von evtl. Schadenersatzansprüchen gegen diesen Club.

    Mir der Festlegung als sportlichen Absteiger verstösst der DEB meiner Meinung nach gegen seine eigene Spielordnung, denn nach der wäre LL nach dem Nichtantritt zu zwei Spielen (Spiel 1 + 2 PD) automatisch für den weiteren Spielbetrieb (Spiel 3 PD) gesperrt. Eine gesperrte Mannschaft kann kein sportlicher Absteiger sein.

    Wenn´s nach der Spielordnung geht, kann sich LL dann nur für die BEL bewerben.

  • Neben den Dufübest. gibt es ja vom DEB auch eine Spielordnung:

    Spielordnung DEB Art. 31
    Nichtantreten oder Zurückziehen einer Mannschaft

    1. Tritt ein Club schuldhaft mit einer Mannschaft innerhalb einer Wettkampf-Saison zweimal zu Meisterschaftsspielen nicht an, darunter fällt auch das Nichtantreten wegen eines bestehenden Heimspielverbotes, so scheidet der Club mit dieser Mannschaft aus der betreffenden Meisterschaft aus und der Club ist bezüglich dieser Mannschaft für jeglichen Spielverkehr gesperrt.
    Will der Club in der nächsten Wettkampf-Saison wieder am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen, so kann er sich nur für die nächst niedrigere Spielklasse bewerben.
    Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von evtl. Schadenersatzansprüchen gegen diesen Club.

    Mir der Festlegung als sportlichen Absteiger verstösst der DEB meiner Meinung nach gegen seine eigene Spielordnung, denn nach der wäre LL nach dem Nichtantritt zu zwei Spielen (Spiel 1 + 2 PD) automatisch für den weiteren Spielbetrieb (Spiel 3 PD) gesperrt. Eine gesperrte Mannschaft kann kein sportlicher Absteiger sein.

    Wenn´s nach der Spielordnung geht, kann sich LL dann nur für die BEL bewerben.

    Die Playdownrunde zählt nicht zum Meisterschaftsspielbetrieb.

  • Neben den Dufübest. gibt es ja vom DEB auch eine Spielordnung:

    Spielordnung DEB Art. 31
    Nichtantreten oder Zurückziehen einer Mannschaft

    1. Tritt ein Club schuldhaft mit einer Mannschaft innerhalb einer Wettkampf-Saison zweimal zu Meisterschaftsspielen nicht an, darunter fällt auch das Nichtantreten wegen eines bestehenden Heimspielverbotes, so scheidet der Club mit dieser Mannschaft aus der betreffenden Meisterschaft aus und der Club ist bezüglich dieser Mannschaft für jeglichen Spielverkehr gesperrt.
    Will der Club in der nächsten Wettkampf-Saison wieder am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen, so kann er sich nur für die nächst niedrigere Spielklasse bewerben.
    Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von evtl. Schadenersatzansprüchen gegen diesen Club.

    Mir der Festlegung als sportlichen Absteiger verstösst der DEB meiner Meinung nach gegen seine eigene Spielordnung, denn nach der wäre LL nach dem Nichtantritt zu zwei Spielen (Spiel 1 + 2 PD) automatisch für den weiteren Spielbetrieb (Spiel 3 PD) gesperrt. Eine gesperrte Mannschaft kann kein sportlicher Absteiger sein.

    Wenn´s nach der Spielordnung geht, kann sich LL dann nur für die BEL bewerben.

    Die Aussagen zur sportlichen Entscheidung kamen doch bislang nur von Seiten landsbergs. Eine offizielle Aussage vom DEB gibt es doch noch gar nicht, oder?

    Von dem her würde ich erst mal abwarten wie die offizielle Bekanntmachung des DEB sein wird.

    chris

  • Neben den Dufübest. gibt es ja vom DEB auch eine Spielordnung:

    Spielordnung DEB Art. 31
    Nichtantreten oder Zurückziehen einer Mannschaft

    1. Tritt ein Club schuldhaft mit einer Mannschaft innerhalb einer Wettkampf-Saison zweimal zu Meisterschaftsspielen nicht an, darunter fällt auch das Nichtantreten wegen eines bestehenden Heimspielverbotes, so scheidet der Club mit dieser Mannschaft aus der betreffenden Meisterschaft aus und der Club ist bezüglich dieser Mannschaft für jeglichen Spielverkehr gesperrt.
    Will der Club in der nächsten Wettkampf-Saison wieder am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen, so kann er sich nur für die nächst niedrigere Spielklasse bewerben.
    Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von evtl. Schadenersatzansprüchen gegen diesen Club.

    Mir der Festlegung als sportlichen Absteiger verstösst der DEB meiner Meinung nach gegen seine eigene Spielordnung, denn nach der wäre LL nach dem Nichtantritt zu zwei Spielen (Spiel 1 + 2 PD) automatisch für den weiteren Spielbetrieb (Spiel 3 PD) gesperrt. Eine gesperrte Mannschaft kann kein sportlicher Absteiger sein.

    Wenn´s nach der Spielordnung geht, kann sich LL dann nur für die BEL bewerben.

    In den Durchführungsbestimmungen für die Playoffs vom 26.02.2023 ist der Fall doch eindeutig geregelt:

    1.7 Die Regelung unter Ziffer 1.6.2 der Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der OberligaNord und –Süd Saison 2022/2023 (Nachrückerregelungen) erfährt die folgende Ergänzung:


    Erklärt ein (1) Club im Vorfeld schriftlich, an den weiterführenden Runden (Playoffs/Playdowns)
    nicht teilnehmen zu wollen, so wird dieser an den letzten Tabellenplatz der jeweiligen Liga gesetzt
    und die jeweiligen Mannschaften rücken vor, um die entstandene Lücke zu schließen.


    Erklären zwei (2) oder mehrere Clubs im Vorfeld schriftlich, an den weiterführenden Runden
    (Playoffs/Playdowns) nicht teilnehmen zu wollen, so wird lediglich der in der Tabelle am
    schlechtesten platzierte Club der Hauptrunde an den letzten Tabellenplatz der jeweiligen Liga
    gesetzt und die jeweiligen Mannschaften rücken vor, um die entstandene Lücke zu schließen.
    Für den Fall, dass die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Staffel zwei sportliche
    Absteiger vorsehen, so werden beide Clubs gemäß der Reihenfolge der in der Hauptrunde erzielten
    Platzierung auf den vorletzten sowie letzten Tabellenplatz gesetzt.


    Die Clubs sind automatisch sportliche Absteiger in den jeweiligen LEV/EHV-Bereich. Die Frist für
    einen frühzeitigen Verzicht ist der 06.03.2023 12:00 Uhr, eingehend bei der Ligenleitung.

    Einmal editiert, zuletzt von tom-evl (8. März 2023 um 14:01)

  • Vielen Dank an true-blue und tom-evl für die Infos. Nachdem was Sehmax hier wieder rausgehauen hat, gehen gehen wir es halt nochmal durch:

    Geltende Bestimmungen sind die

    Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Playoffs zur Ermittlung des Deutschen Oberligameisters und Aufsteigers zur DEL2Playdowns zur Ermittlung der Absteiger in die Landesverbände vom 26.02.2023 (!!!) die den teilnehmenden Vereinen der Oberligen zugingen.

    Gibt es nach geltender Regulatorik die Möglichkeit, auf die Teilnahme an den Playdowns zu verzichten?

    Ja, Ziff. 1.7: "Erklärt ein (1) Club im Vorfeld schriftlich, an den weiterführenden Runden (Playoffs/Playdowns) nicht teilnehmen zu wollen, so wird dieser an den letzten Tabellenplatz der jeweiligen Liga gesetzt und die jeweiligen Mannschaften rücken vor, um die entstandene Lücke zu schließen."

    In der konkreten Fallbeschreibung heißt es in den Bestimmungen: "Für den Fall, dass ein (1) Club der Oberliga Süd seinen Rückzug vor den weiterführenden Runden

    erklärt: -> Playdown-Serie entfällt"

    Gibt es eine Frist für die Verzichtserklärung?

    Ja, 06.03.2023 um 12:00 Uhr.

    Hat der HCL den Bestimmungen entsprechend fristgerecht seinen Verzicht erklärt?

    Ja, siehe Pressemitteilung des DEB vom 06.03.2023

    Gilt hier das Windhundprinzip (also: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst)?

    Nein, Ziff. 1.7: "Erklären zwei (2) oder mehrere Clubs im Vorfeld schriftlich, an den weiterführenden Runden (Playoffs/Playdowns) nicht teilnehmen zu wollen, so wird lediglich der in der Tabelle am schlechtesten platzierte Club der Hauptrunde an den letzten Tabellenplatz der jeweiligen Liga gesetzt und die jeweiligen Mannschaften rücken vor, um die entstandene Lücke zu schließen."

    In der konkreten Fallbeschreibung heißt es in den Bestimmungen:

    "Für den Fall, dass zwei (2) Clubs der Oberliga Süd ihren Rückzug vor den weiterführenden Runden erklären: -> Der in der Hauptrunde schlechter platzierte Club ist sportlicher Absteiger, der besser platzierte Club ist wirtschaftliche Absteiger."

    Interessanterweise wurde im Klostersee-Thread ja bereits am Samstag folgendes gepostet:

    "Also ich war gestern im Stadion um die Grafinger U20 anzufeuern und was man da hört ist genau das Gegenteil😂. Anscheinend geht man davon aus das evtl. Landsberg bis morgen Mittag noch zurückzieht."

    Hat der BEV irgendeinen Einfluss darauf, wer aus dem DEB-Bereich absteigt?

    Nein.

    Hat der DEB irgendeinen Einfluss darauf, in welche Liga der BEV den Absteiger einreiht?

    Nein

    Was sehen die DFBst des BEV vor?

    Ziff. 1.3.3 Abs. 3 und 4: Betrachtet der BEV den HCL als sportlichen Absteiger im Sinne seiner Bestimmungen, hat der HCL das Recht auf Teilnahme in der Bayernliga (Abs. 3). Betrachtet der BEV den HCL nicht als sportlichen Absteiger, "so entscheidet die Eishockeykommission über die Teilnahmeberechtigung am Meisterschaftsspielbetrieb des BEV und über die Spielklassen-Einstufung." (Abs. 4)