Um fest zu stellen ob die Strafe zum Zeitpunkt des Tores schon abgelaufen war wird der Videobeweis heran gezogen. Die Frage ist ob der Videobeweis zulässig ist in so einem Fall. Ich finde in den IIHF Regeln den entsprechenden Passus nicht.
Soweit ich weiß ist :
"VIDEOBEWEIS Neben der Überprüfung Tor oder kein Tor, müssen die Schiedsrichter jetzt auch jede Fünfminutenstrafe (außer Faustkämpfe) nochmal per Video überprüfen. Reduziert werden kann die Strafe dann aber nur auf zwei Minuten. Bei einem erzielten Tor kann nun auch überprüft werden, ob dem Treffer ein Handpass als Vorlage vorausging. Somit dürften besonders hitzig geführte Spiele viel länger als bisher gewohnt dauern."
Sonst könnte man ja auch überprüfen ob 1,2 sek. vor dem Tor ein Abseits vorlag, ist aber nicht zulässig. Wenn ich denke was das für eine Doktorarbeit bei uns immer war, sofern die Zeit mal um 3-5 sek. richtig zu stellen war....OK technisch ist vieles möglich sicher auch die Synchronisation des Videos mit der Spielzeit. Nur die Zulässigkeit und die entsprechende Regel sind für mich noch nicht eindeutig geklärt.