Für Höchstadt darf doch aktuell kein Förderlizenzler von Selb spielen da gibt es Probleme mit den Arbeitsamt in Selb. Da das leider mal wieder überall anders geregelt wird laut Pressebericht.
Drei Möglichkeiten gibt es rechtlich, die zu beachten wären: 1)Bei Festanstellung in Selb und Verleih nach Höchstädt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. 2) Bei Beschäftigung von Nichtdeutschen Arbeitnehmern die Regelungen zum Aufenthaltsgesetz. 3) Wenn ein Arbeitnehmer nicht Vollzeit beschäftigt ist und Leistungen nach dem SGB III oder SGB II bezieht, gibt es wegen Hinzuverdienst und Abwesenheit vom Wohnort auch Regelungen. Alles kommt immer auf die Verhältnisse im Einzelfall an. Aber: diese Regelungen gelten Bundesweit! Keine Arbeitsagentur kann da Sonderregelungen erlassen. Ähnlich ist es bei den Jobcentern. Was also in anderen Amtsbezirken funktioniert, muß dann auch in Selb (Nebenstelle von der AA Hof) laufen.