Die 25.000 € in Bayern gelten aber nur coronabedingt (jetzt ukrainebedingt) befristet. Zuvor waren es auch 5.000 €. Was nach dem 31.12.2023 kommt wird man sehen.
Immerhin gilt es aber mittlerweile für alle Beschaffungen und nicht nur für Beschaffungen, die in der Corona-Krise oder in der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bedingt sind.